marschiren. Jedoch wies der Herzog die Forderungen desKaisers als unthunlich zurück, ließ den 17. (7.) Decembernach Vorlage der kaiserlichen Forderungen von den Oberstenein Gutachten aufsetzen, in welchem ein Winterfeldzug ebensowie die Verlegung der Winterquartiere als eine zur Ver-nichtung des Heeres führende Maßregel dargestellt wurde,und schickte dieses Gutachten dem Kaiser. Suy's aber,der bereits bis Paffau vorgerückt war, erhielt vom Herzogden Befehl, bei Todesstrafe seine Truppen nach Oberbst-reich zurückzuschicken. Der vom Kurfürsten gedrängte Kaiser machte noch einige Versuche, seinen Feldherrn wenigstenszu einiger Hülfsleistung gegen Bernhard zu bewegen, be-gnügte sich aber endlich mit der unbestimmten Versicherungdesselben, daß er in dieser Angelegenheit sein Möglichstesthun wolle und genehmigte den 3. Januar (24. December)die Maßregeln des Herzogs.
Nach dieser einfachen Zusammenstellung der Thatsachenmuß es Jedem klar sein, daß der Kaiser diese Genehmigungnur gezwungen und ungern ertheilte. War auch die Be-lagerung von RegenSburg und ein förmlicher Feldzug imWinter nicht ausführbar, so konnten doch bei einigemguten Willen des Herzogs der Kurfürst und der Kaiserbefriedigt werden: ein kräftiges Vordringen des kaiserlichenHeeres gegen die zerstreuten Feinde, vor denen der Rück-zug in das nahe Böhmen offen blieb, oder wenigstens einedem Kurfürsten durch Suy's und einige andere Zusendungengewährte Hülfe war durchaus nicht bedenklich. Der Herzogaber wollte dem verhaßten Kurfürsten nicht helfen undstützte sich dabei auf die dem Kaiser in der Noth imApril 1632 abgedrungene Vollmacht auf eine Weise, welchedem Kaiser unerträglich sein mußte. Was dieser in dervon Questenberg dem Herzog vorgelegten Jnstruction aus-gesprochen „die fremden Potentaten müßten glauben, daßer einen (lorregem (Mitkönig) an der Hand und in seineneigenen Landen keine freie ckisposition mehr habe", das
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