Buch 
Der Kaiser Ferdinand und der Herzog von Friedland während des Winters 1633-1634 : nach handschriftlichen Quellen des Königlich-Sächsischen Haupt-Staat-Archivs und mit kritischer Berücksichtigung der gedruckten Berichte dargestellt / von Karl Gustav Helbig
Entstehung
Seite
22
JPEG-Download
 

22

stern, Rittmaistern, Haubtleutten, vnd allen nachgesetztenHohen vnd Niederen Beuelchshabern, zu Roß vnd Fues,wie die Namen haben mügen, Vnser Kayserliche Gnad,vnd alles guts. Vnd geben Euch hiemit sambt vnd son-derlich zuuernehmen, demnach Wir aus Hochwichtigen vnddringenden vrsachen, mit Vnserem gewesenen General Obri-sten Veldthaubtman, ein Enderung vorzunemmen bewegtworden. Was Massen wir eine sonderbahre Hohen notturfftzusein erachtet, solches Vnserer Kayserlichen ^rmsäs, vndallen deroselben Hohen vnd Niederen Officirertt vnd Beuelchs-habern, vnd Öffentlich zuuerkündigen. Entlassen auchdieselbe hiemit aus Käyserlicher Macht, aller Obligation,mit welchen dieselbe, erstgedachten General verbunden ge-wesen. Ordtnen vnd setzen hingegen, daß Sy VnserenGeneral Veldt Leutenambt, dem Wollgebornen Vnseren Lie-ben getrewen Grawen Matthiae Gallas, je. entzwischenvnd so lang, bis wir erstgedachtes Generalat wiederumbbestellen, welches dann förderlich solle geschehen, allen ge-bührenden respeok, volge vnd Gehorsamb laisten sollen,nicht weniger alß Ihr einen von Vns bestelten KriegsGeneral, oder General Leutenamb zu laisten schuldig vndverbunden seit, ohne ainige Weigerung oder Verhinderung,alß lieb ein Jetwedern vnter Euch ist, Vnsere schwereVngnadt, vnd dabey in Rechten ausgesetzte Straff und Peenzuentfliehen. Ob Wir auch zwar vernommen, daß etlicheVnsere Kriegs Obristen vnd Oflicirer, bey dero den AhlfftenJauuarii dis Jahrs zu Pilsen angestelter Versamblung et-was weit gegangen, vnd mehr, alß von rechtswegen ge-bührt sich eingelassen. Wir aber darbey souil befinden, daßIhnen ein anders eingebildet, vnd vortheilhafftiger weis vor-gehalten, als es billich bey der mit Aydt vnd PflichtenVnß so Hoch verbundenen Soldatesca geschehen sollen. Alßthuen Wir Vns, damit deßwegen niemandt zu vnverandt-wortlichen verzweiffelten Consiliis sich verleitten lasse, hie-mit allergnädigst erclären, alles was dis fahlö Vorgängen,