Band 
Zweiter Band.
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gegangen sei, dessen Einwirkung sohin in jeder Sünde (als ihrnoch immer zum Grunde liegend) nachweisbar sein muss. Inder That wird auch nur auf diese Weise die unleugbare Be-geistung (Begeisterung oder Poesie) der Sünde erklärbar, so wiedem Menschen die Entdeckung erfreulich sein muss, dass ernicht eigentlich der erste Erfinder des Lasters war.

Mit jeder Sünde tritt sohin der Mensch gegen den Menschen(den Geist, mit oder an dem er sündigt) aus dem freien, ein-ander helfenden organischen Verkehr in jenes feindliche Zwang-,Druck- und Nothvcrhältniss von Despotie und Sclaverei, und dasheilige Gesetz der praktischen Anerkennung oder Achtung derwechselseitigen Freiheit oder Persönlichkeit wird durch jede Sündeübertreten; sowohl von Seite des tibermüthigen Despoten, welchereine freie und der Freiheit fähige Creatur als blosse Sache miss-braucht und misshandelt, als von Seite des feigen Sclaven, dersich auf solche Weise missbrauchen und misshandeln lässt.

Alle wahre Despotie und Sclaverei geht sohin aus Sünde(Irreligiosität) hervor, wurzelt in ihr, ist sie selber, und kannauch nur in der Macht und Kraft der Sünde sich ausbreiten understarken. Sündenlast selbst ist nur Lust an Despotie undSclaverei.

Da nun Sünde (= Nichtliebe oder Menschenhass = Irreli-giosität) sich in jedem Verkehr der Menschen (Individuen-,Familien-, Stände-, Regierungs- und Völker-Verkehr) als Despotiekund gibt, so kann nur Erlösung von Sünde oder Menschenhass,von Despoten- und Sclavenlust, in jede Art dieses Verkehrswahre Freiheit bringen, und jede Art dieses Verkehrs (die fest-gesetzten Formen desselben mögen sein, welche sie wollen) mussin demselben Verhältnisse drückend und unfrei sich zeigen, inwelchem die Lust zur Sünde (zur Despotie und zur Sclaverei)in diesem Verkehr zur Herrschaft kommt. Es ist folglich absurd,das Problem der bürgerlichen Gesellschaft (freie Verbindung derMenschen) ohne den Geist der Religion lösen zu wollen.

der Kirche. Vergl. Katholische Dogmatik. Von H. Klee II, 249 53Die christliche Dogmatik von Staudenmaier III, 278. II.