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Neunter Band.
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gewonnen werden soll, olmc welche die stille Indifferenz (die Ideanicht als Formlosigkeit, sondern als Formation in potentia) nichtad actum secundum käme. Von welchem differenzirenden Princip alsNaturanfang J. Böhme auch weiset, dass selbes nicht in der innerenFassung des Willens oder der Causalität als in der Temperatur,sondern in dessen zweiter Fassung ausser dieser seinen ewigenUrständ nehmen kann. So dass derselbe Wille, der sich in derIndifferenz fasst, zugleich in der Differenz, so wie jene in dieserfasst*), wie wir uns in der Lust und in der Begierde zwar zu-gleich, aber in unterschiedenen Ansätzen, Anfängen oder Prin-cipien (Ccntren) fassen. Man kann sich 2) darüber aus J. Böhmebelehren, dass mit Anfang der üreatur die Entzündlichkeit dieserDifferenz in ihr stattfand, was gleichfalls gut und nothwendig war,weil durch sie allein, sollte anders die Creatur nicht als Maschineentstehen und bestehen, ihre Confirmation durch radicale Tilgungdieser Entzündlichkeit nicht ohne den Willen und ohne das Thunder Creatur zu Stande kommen konnte**). Endlich kann mansich 3) aus J. Böhme überzeugen, dass die Creation oder die

bursein in Eintracht (Frieden) sind, so sind sie doch letzteres nur darum,weil sie erstes, und erstes, weil sie letztes, und zwar simultan, nicht succes-siv in geschiedenen Regionen (Wirkungssphären), sind. Hörle die Conccn-trntion und die Differenz (Lebenszwist in der Wurzel) auf, so hörte .dieEintracht im Gewächs auf.

*) Wenn J. Böhme in der Gnadenwahl von einem ungründlichen Willender Creatur sagt, so meint er den partiellen Ungrundswillen derselben,entsprechend dem absoluten Ungrunds- oder Unwillen als dem urflüssigen.

**) Im Moment des primitiven Geschaffenseins (oder in jenem der nochunbewährten Unschuld) war zwar die Creatur begründet (ihre Höhe, Tiefeund Milte standen im Norinal-Verhältniss); jedoch war dieses Begründet-sein noch unlixirl, und sie sollte durch eigenes Wollen und Mitwirken(ihren Grund dem göttlichen Grund [Wfo;] eingehend) diese ihre innereOrdination für immer confirmiren, somit die in ihr noch offene, somit er-hebbare oder entzündliche Tiefe für immer unoffcnbarlich oder unentzündlichHachen. Durch den Fall kam diese Entzündlichkeit ad actum, ward aberdurch die Verzeitlichung der Creatur wieder reprimirt oder suspendirt,ohne getilgt zu werden, und die Creatur sollte im Zeitleben, freilich aufandere Weise als im Unschuldstand, gleichfalls die Unentzündlichkeit ihrerUntiefe gewinnen oder dieser ihre Entzündlichkeit tilgen.