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Neunter Band.
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Erläuternde Zusätze.

(a) Hienach ist die allgemeine Vorstellung von der blossenSubjectivität des Verlangens unrichtig, wonach keine Action undReaction zwischen Verlangendem und Verlangtem vor dem Er-langen stattfände*). Eben so irrig ist jene Vorstellung, welchemit der Erfüllung des Verlangens oder mit dem Erlangen einErlöschen des ersteren eintrelen lässt und nicht einsieht, dass die-selbe Actuosität, welche im Nichterlangen oder in der Desintegritätdes Verlangenden als Pein und Qual sich fühibar macht, im Be-sitze zur Freude und zum Genügen verwandelt wird und in diesensich fortsetzt. Wogegen nur vom falschen Verlangen gilt, dasssolches im Nichtbesitze nach Genuss lechzet, im Besitze aber nachVerlangen und Begierde verschmachtet. — Es gilt nemlicli fürdie Begierde par excellence der Unterschied des Eductes und desProductes, und was in der Getrenntheit als Sucht hervorgeht, warnicht als solche in der Union, wie das Feuer nicht als solches

*) D. h. keine sogenannte actio in distans. Wogegen aber gilt:«Wenn ich oft auch einsam hin,

Bleibst du doch die meine,

D’rum lässt auch in EinsamkeitDu mich nicht alleine.“

Erfüllung ist Integrirung (Ergänzung) und kommt also nur in der Con-junction beider Verdangen als beider Unganzen zu Stand. Ein Ganzes undein Unganzes können sich so wenig vereinen als ein Ganzes und Ganzes.Wenn darum ein Ganzes sich mit einem anderen Ganzen verbinden will,so muss jedes gegen das andere seine Ganzheit aufgeben, womit sie erstbeide in einem höheren Ganzen ihre eigene höhere Ergänzung in einanderfinden, wie oben von der Kreuzung gesagt worden.