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Neunter Band.
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wenig historisches und speculatlves religiöses Wissen trennt (wiees denn nicht wahr ist, dass die ersten Christen das Christenthumbloss praktisch, d. h. als blinde Empirie, trieben und die Gnosisihren Vorstehern überliessen), so wie diese Doctrin beständig aufden Verband dessen hinweiset, was in Bezug auf Gott dem Men-schen innerlich, und was ihm äusserlich widerfährt wovon mitsehr wenigen Ausnahmen unsere Philosophien, zuletzt noch dieHcgelsehe, gerade das Gcgentkeil lehren, wesswegen ihnen dasChristenthum bald nicht natürlich genug, bald nicht übernatürlichgenug däucht, da, sage ich, dieser Widerspruch der Schriftdoctrin mit den noch bestehenden philosophischen Schulen be-sonders wieder durch diese unsere Exposition der llegelschenPhilosophcmc klar gemacht worden ist, so will ich mit folgendenzehn Thesen aus der religiösen Philosophie St. Martins, inwelcher ich grösstentheiis seiner eigenen Darstellung folge, undwelche auch Kleukcr in seinemMagikon aus ihm entnahm,einen Versuch machen, auch an diesem Philosophe inconnu, wieer sich nannte, zu zeigen, dass nicht das Philosophiren, sonderndas falsche und halbe Philosophiren der Schriftdoctrin nicht ent-spricht oder widerspricht*). Wobei zugleich sich ergeben wird,dass St. Martin dasselbe Schicksal in Frankreich hatte, xvas J.Böhme (welchen St. M. für seinen Meister erkennt) in Deutsch-land, nemlieh dass beide Forscher von ihren Landsleuten ignorirtwurden, oder dass, um die Sache beim rechten Namen zu nennen,die französischen Theologen und Philosophen sich in derselbenIgnorantia invincibili, als die deutschen Theologen und Philosophenin Betreff der Leistungen dc3 Philosoplnis Tcutonicus erhielten.

*) Mit jener Behauptung Augustin's (de vera Religione C. 5.): Sicenim credilur et docelur, qyod est humanae salutis eaput, non aliam essephilosopliiain i. e. sapienliae Studium et aliam religionem et v. v. mitdieser Behauptung, sage ich, macht eine 1832 ötrentlich bekannt gewordeneDeclaration einen seltsamen Coulrast, in welcher es heisst: »Die hehrevon der Gewissens- und Wissensfreiheit (als ob cs ein nichtfreies odererzwungenes, d. h. erlogenes Gewissen gäbe!), die jedem Menschen zu-stehen soll, ist eine absurde, verdauimliche hehre, ja ein wirklicher Wahn-sinn. Wenn dem so wäre, so unterläge er wenigstens keinem Bannflüche.