Ausstellungs-Ordnung.
1. Der Eintritt ist nur gegen Billets gestattet; dieselbensind auch in der Ausstellung auf Verlangen der Com-mitirten vorzuweisen.
2. Wer die Ausstellungsräume verlässt, hat zum Wieder-eintritt ein neues Billet zu lösen.
3. Regenschirme und Stöcke, sowie sonstige Effektenmüssen in der Garderobe abgegeben werden.
4. Das Rauchen ist strengstens untersagt.
5. Ebenso das Berühren der Ausstellungsgegenstände.
6. Den Anweisungen der Angestellten, resp. der Aus-stellungspolizei hat sich das Publikum zu unterziehen.
7. Gefundene Gegenstände beliebe man auf dem Polizei-bureau der Ausstellung abzugeben.
8. Beschwerden, welcher Art sie sein wollen, sind beimPolizeicomite anzubringen.
9. Die Commitirten sind an den Abzeichen, Rosetten oderSchleifchen kenntlich.