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Grenze der Finnen im Norden von Nowgorod bis zur mittleren Oka, und auch hierwohnten als östliche Nachbarn der Russen finnische Stämme (die Mordwinen u. s. w.).Im Süden reichten die Sitze der Russen nicht weiter als bis in das obere Flufs-gebiet des Dniepr und Dniestr. Und wie es scheint, stand ein grofser Teil derRussen in Tributpflicht zu den Chazaren (türkischer Abkunft?), deren Reich seitdem 7. Jahrh. von der unteren Wolga sich weit über die Ebenen nördlich desschwarzen Meeres erstreckte. Jedenfalls fehlte es bei den Russen an einerstaatlichen Ordnung und Einheit. Diese brachten die Waräger d. h. die skan-dinavischen Einwanderer unter Rurik, welcher erst am Ladogasee bei den Finnen,dann in Nowgorod unter den Slawen seine Herrschaft begründete (862).
Der Ausgang der Karolinger.
Karls des Grofsen Erbschaft übernahm sein Sohn, Kaiser Ludwig derFromme (814—840). Mit ihm begann der Verfall des Reiches, herbei-geführt durch Ludwigs Unzuverlässigkeit und Schwäche. Wie unter Karl demGrofsen wurden auch jetzt die Söhne des Kaisers an der Regierung beteiligt.Nach der Reichsordnung d. J. 817 sollte der Erstgeborene, Lothar, als Mitkaiserdem Vater helfend zur Seite stehen (später gewann er auch das Königreich Ita-lien); Pippin, der zweite Sohn (f 838), waltete in dem Königreich Aquitanien;Ludwig, der jüngste, erhielt Bayern mit seinen Nebenländern. Als aber ausder Ehe, welche Ludwig 819 mit Judith, Tochter des alamannischen Grafen Welfschlofs, ein Sohn, Karl (der Kahle), entsprossen war, und für denselben dieränkesüchtige Mutter Vorteile durchsetzte, welche ihre Stiefsöhne nicht billig-ten, so entstand Zwietracht zwischen diesen und dem Vater, begann 830 derBürgerkrieg. Derselbe bietet ein vielfach wechselndes Bild von Koalitionen undVerträgen; mitten in dem Zwiste starb Kaiser Ludwig 840, und erst mehrereJahre nach dessen Tod endete der Vertrag von Verdun 843 den Hader derErben. Das Reich ward unter die drei noch vorhandenen Brüder geteilt, ohnedafs man eine prinzipielle oder nationale Trennung beabsichtigte. Alle dreiHerrscher nannten sich Könige des Frankenreiches, welches eine Einheitbleiben sollte, dessen Scheidung sich aber faktisch zur dauernden gestaltete.
Lothar I bekam zur Kaiserwürde und zu Italien alle burgundischenLänder an der Rhone und östlich der Saone, dazu die Flufsgebiete der Moselund Maas samt den friesischen Strichen. Als Lothar 855 starb, folgte ihmvon seinen Söhnen Ludwig in der Kaiserwürde und in Italien, Karl in Bur-gund, Lothar II in dem nach ihm genannten Lotharingien. Nach Karls Tod(863) erbte Ludwig Süd- oder Niederburgund, Lothar II Nord- oder Hoch-burgund. Kinderlos verschieden auch sie (dieser 869, jener 875) und beiderHinterlassenschaft rifs Karl der Kahle an sich (Ende 875 zum Kaiser gekrönt).
Karl der Kahle erhielt durch den Vertrag von Verdun alles westlichvom Besitztume Lothars I gelegene Land. Was er dazu auf Kosten der aus-sterbenden Linie Lothars I gewann, ging dem westfränkischen Reiche baldwieder verloren. Von Lothringen mufste Karl seinem Bruder Ludwig dieöstliche Hälfte durch den Vertrag von Mersen 870 abtreten (vergl. den erstenKarton), und seine Enkel verzichteten 880 auch auf die westliche Hälfte zugunsten des Ostfrankenreiches. Ein Jahr zuvor (879) hatte sich in Nieder-burgund Graf Boso von Vienne, der Herzog von Provence, zum König erhobenund 888 rifs sich auch Hochburgund, wo der Welfe Rudolf die königlicheWürde annahm, los (vergl. den zweiten Karton). In Italien hatte Karlsdes Kahlen Stellung eine feste Grundlage kaum gefunden, und bemüht,seine Herrschaft durch einen Römerzug zu sichern, sah er sich durchKarlmann, den Sohn Ludwigs des Deutschen, zur Flucht aus Italien genötigt,auf welcher er 877 verstorben ist. Ihm folgte in Westfranken sein SohnLudwig der Stammler (877—879), und nach dessen frühem Hingang re-gierten des letzteren Söhne Ludwig (f 882) und Karlmann (f 884). Durchder Brüder Tod hätte nun der vierjährige Karl (der Einfältige, d. i. derTreuherzige) zur Regierung gelangen müssen. Die Not derZeit bewog jedochdie Westfranken dem ostfränkischen König, Kaiser Karl dem Dicken, zuhuldigen. Dessen Regiment nahm aber 887 schmählich ein Ende. Die Führungder Westfranken kam an Graf Odo von Paris. Als derselbe 898 starb, ward KarlSimplex zum König gewählt, und die Dynastie der Karolinger hat bis auf denkinderlosen König Ludwig V (986—987) den westfränkischen Thron behauptet.
Ludwigs, des mittleren Bruders, Teil lag hauptsächlich auf demrechten Ufer des Rheins, wo er, der Herrscher von Bayern (seit 817), schonlange heimisch war; als Fürst rein deutscher Gebiete wird er der Deutschegenannt. Nachdem er durch den Vertrag von Mersen 870 die östliche undsein Sohn Ludwig der jüngere 880 auch die westliche Hälfte Lotharingienserworben hatte, war zwischen romanischem und germanischem Gebiet desFrankenreiches die nationale Grenze erreicht. Von Ludwigs des Deutschen(f 876) Söhnen fand schon Erwähnung Karlmann, welcher zu seinem Erbe,Bayern, auch Italien fügte (877), aber schon 880 starb. Ferner ward Ludwigsdes Jüngeren gedacht; ihn raffte der Tod 882 hinweg. Es blieb der jüngsteund unfähigste der Brüder: Karl der Dicke von Schwaben. Diesem überliefs879 Karlmann Italien, ward 881 vom Papste die Kaiserkrone zuerteilt, fielen882 die übrigen Stücke des Ostfrankenreichs zu, wurde 885 von den West-franken und 887 von Niederburgund gehuldigt. In ihm erscheint noch einmaldas ganze Reich Karl des Grofsen vereinigt. Von Bayern ging jedoch eineVerschwörung gegen den geistesschwachen Fürsten aus, der 887 abgesetztward und 888 verschied. An der Spitze der Verschwörung stand Arnulf, derSohn Karlmanns; zwar illegitimer Geburt, aber ein kräftiger Sprofs desHerrscherstammes, verwaltete er schon seit seines Vaters Lebzeiten Kärntenund die pannonisclien Marken. Seine kriegerische Tüchtigkeit verschaffte ihmnicht blofs in Bayern, sondern auch im übrigen Ostfrankenreich Vertrauenund Anhang. So glückte es ihm, die Anerkennung als König zu finden. Kräftighat er den Schutz des Reichs wahrgenommen gegen Normannen wie gegen dieslawischen Nachbarn. Dann säumte er nicht, das Erbe der Karolinger inItalien in Anspruch zu nehmen. Er richtete 894 und 895/96 zwei Zügedahin, erlangte auch die Kaiserkrone (896), kehrte aber krank heim und erlagschweren Leiden 899. Mit seinem Sohne Ludwig dem Kinde (899—911)starb der ostfränkische Zweig des Karolingergeschlechtes ab. Steffen.
Zu Seite 22 und 23.
DEUTSCHLAND UM DAS JAHR 1000.
Karl der Grofse hatte, um die Einheit seines grofsen Reichs zu sichern,die Beseitigung der Stammesherzogtümer versucht. Aber vergeblich; dieSondereigentümlichkeiten der einzelnen Stämme in Recht, Sprache und man-nigfachen Lehensgewohnheiten liefsen sich nicht unterdrücken. Schon unterden Nachfolgern Ludwigs des Frommen, wo die Zentralgewalt der Königegebrochen war, kam es von neuem zur Bildung und Ausbildung von Herzog-tümern. Reichsteilungen, die Schwäche mancher Könige, das Bedürfnis dereinzelnen Länder, in den unablässigen, inneren und äufseren, Kriegen einmächtiges Oberhaupt zu haben, dann das Streben verschiedener Grofsen, weiteterritoriale Gewalten in ihrer Hand zu vereinen, haben die Entstehung der
Herzogtümer begünstigt; nicht minder gab bisweilen die Einrichtung derMarken, die missatische Gewalt, die Verbindung eines mächtigen Geschlechtsmit dem Königshause, sowie Ansehen und bedeutender Grundbesitz den An-lafs. Naturgemäfs trat das Königtum dieser Umwandlung entgegen; nichtminder auch die Geistlichkeit, welche schon um der Einheit der Kirchewillen an der Einheit des Reiches festhalten und einer Abhängigkeit von denherzoglichen Gewalten entgegen sein mufste; sie liegt noch später vielfachmit denselben im Streite. Bereits 950 war die neue Ausbildung der Her-zogtümer vollendet. Wir haben: Sachsen, Franken, Lothringen, Alamannien(Schwaben), Baiern. Noch in der Zeit der sächsischen Kaiser traten solcheVeränderungen ein, dafs statt der fünf deutschen Stammesherzöge ihrer achtim Reiche gezählt wurden: Sachsen, Worms, Oberlothringen, Niederloth-ringen (Ribuarien), Alamannien (Schwaben), Baiern, Kärnten und Böhmen.
Das Herzogtum war eine umfassende provinzielle Gewalt; der Herzogverwaltete und herrschte als Führer oder Herr des Stammes, ähnlich wie derKönig, mit dessen Gewalt die seine geradezu verglichen wird. Doch sollteder Herzog vom Könige abhängig sein, was auch bereits unter Heinrich Ider Fall war. Die bedeutendsten Rechte des Herzogs waren Gerichtsbarkeitund Heergewalt; beide sind ihm immer erhalten geblieben.
Umsonst stellte sich Konrad I (911—918) der weiteren Ausbildungdes Herzogtums entgegen; Heinrich I (919—936) erkannte die Herzogeals territoriale Gewalten an; er begnügte sich damit, primus inter pares zusein, während sein grofser Sohn Otto I (936—973) bemüht war, das Her-zogtum von der Krone abhängig zu machen und ihm den Charakter einesAmtes zu geben. Darum zog er bei seiner feierlichen Krönung zu Aachendie Herzoge zu persönlichen Dienstleistungen heran, darum verlieh er fortandas Herzogtum in der Form der Belehnung, so dafs der Herzog der Vassalldes Königs wurde — beides behielt die spätere Zeit bei —, und darum be-nutzte er jede Gelegenheit, Herzogtümer an die eigne Familie zu bringen.
Nach Ausbildung der herzoglichen Gewalt erscheinen in den einzelnenHerzogtümern Pfalzgrafen. Sie sollten in ihrer Hand die sämtlichen Reichs-intressen der Provinzen als ständige Beamten zusammenfassen. Hierdurchwurde die Macht des Herzogs beschränkt; die Pfalzgrafen übten ihr gegen-über ein gewisses Gegengewicht aus.
Während der Entstehung der Herzogtümer erhielt sich die Gaueinteilung,wenn auch schon vielfach durchbrochen, so doch im grofsen und ganzen, alsallgemeine Gliederung des Reiches und seiner Provinzen und als Grundlagefür die Erledigung der öffentlichen Geschäfte, namentlich der Gerichtsbarkeit.Bis zur Mitte des 12. Jahrhunderts blieben die Namen der alten Gaue unddie Bezeichnung der Orte nach der Lage in ihnen. Charakteristisch fürdie slawischen Gaue ist die Einteilung nach Burgwardien. Diese lehntensich an befestigte Plätze in den Marken an.
Zum Schutze von Baiern, Thüringen und Sachsen waren Marken er-richtet. In ihnen gebot der Markgraf; er hatte im allgemeinen die Rechteeines alten Grafen; vor allem übte er die Gerichtsbarkeit und Verwaltung,meist auch eine sehr ausgedehnte Strafgewalt; dann hatte er die Heergewaltund das Recht Befestigungen an der Grenze oder innerhalb des Markgebietsanzulegen. (Die sogen. Burgwardien in den slawischen Gauen.) Obwohl zu-nächst königliche Beamte, und als solche vom Könige abhängig, bean-spruchten die Markgz’afen doch schon früh die Erblichkeit ihrer Geschlechter.
In Sachsen (Saxonia) gehen die Anfänge der herzoglichen Gewalt aufLiudolf zurück. Dieser (f 866) vermehrte und erweiterte die ererbten Fa-milienbesitzungen, welche in Westfalen und Engern an der Ruhr und Lippebis zur Weser lagen, vom Rheine bis zur Elbe und dem Harze und im säch-sischen Hasigowe. Er wird bereits als Herzog des östlichen Sachsens be-zeichnet und mehrere Grafschaften waren in seiner Hand. Mit seiner TochterLiutgarde vermählte Ludwig der Deutsche seinen Sohn Ludwig. Auf Liudolffolgten Bruno (f 880 gegen die Dänen) und Otto der Erlauchte (f 912).Letzterer kämpfte, unterstützt von seinem trefflichen Sohne, dem nachma-ligen Könige Heinrich I, mit Glück gegen die Dänen, Slawen und Wendenund mit Tapferkeit gegen die Ungarn (906 und 908). Aufserdem erhielt er inThüringen nach dem Tode Burkhards (f 908) die höchste Gewalt (durch seineGemahlin Hedwig, Enkelin König Ludwigs des Frommen). Durch Otto wurdehier die Macht der Sorben gebrochen, deren Name alsbald verschwindet, wäh-rend ihr Land der thüringischen Mark zuwuchs. So war Otto, der Erlauchte,in der That und Wahrheit Herzog der Sachsen und Thüringer. Sein Sohn Hein-rich (I) behielt auch als König sein Herzogtum, ebenso anfänglich Otto (I);erst im Jahre 956 gab dieser das Land an der unteren Elbe als Herzogtuman Hermann Billung (f 973); diesem folgte Bernhard I (f 1001); dannBernhard II (f 1010); dann Otto (+ 1061); dann Magnus (1073—1106).Mit letzterem starb das Geschlecht der Billunger aus.
Sachsen zerfiel in die alten Landschaften: Westfalia, Angaria, Ostfaliaund Nordalbingia; es reichte im Westen nicht ganz bis zum Rheine; imSüden etwa von dem Mittelläufe der Sieg bis zum Zusammenflüsse der Fuldaund Werra und den oberen Lauf der Leine entlang bis zur Unstrut. ImOsten umschlossen hauptsächlich Saale und Elbe das Land; bis zur Ostseereichte es nicht —, die Nordgrenze bildeten die Eider, die Nordsee, danndie Weser, der kleine Nebenflufs Wapel und eine Linie, die westlich gegendie Ems lief (gegen Friesland).
Friesland (Frisia), seit 911 von Lothringen getrennt, im Süden andieses und .Sachsen angrenzend, an seinen Küsten und zahlreichen vorgela-gerten Inseln vom Meere bespült, entbehrte einer politischen Vereinigung;es hatte nie einen Herzog, gleichwohl blieb es im Reichsverbande.
Thüringen (Thuringia), dessen Mark unter den karolingischen Kö-nigen eine besondere Bedeutung erlangte, — seine Vorsteher wurden vor-zugsweise Markherzöge genannt — trat nach seiner im Jahre 908 erfolgtenVerbindung mit Sachsen (s. oben) an Bedeutung gegen die anderen Stämmezurück. Doch empfing König Heinrich II (1002—1024) noch besondersvon den thüringischen Fürsten die Huldigung, und eine wirkliche Vereinigungmit Sachsen hatte nicht statt. Im Westen erstreckte sich Thüringen bis etwazur Werra; der Thüringer Wald trennte es von Franken. Als Südthüringen,einzeln von dem sächsischen Nordthuringowe unterschieden, war es von die-sem durch den Suevogau oder Suavia geschieden. Im Osten bildete meist dieSaale, im Norden die Unstrut, der Harz und der obere Lauf der Leine dieGrenze, während die Südgrenze nördlich des Frankenwaldes hinlief.
Franken (Francia), das Land einer aus Franken, Hessen und Thürin-gern gemischten Bevölkerung, hat keine ausgeprägte Stammeseigentümlich-keit, wie Sachsen und Baiern. Zwei Geschlechter erhoben sich hier zugröfserer Macht, das der Babenberger (genannt nach der Burg Babenberg,die nachher der Stadt Bamberg den Namen gegeben hat) und das der Kon-