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3 (1839) Dritter Band. Eag-Fut / bearbeitet von einem Vereine von Landwirthen und Gelehrten, herausgegeben von F. Kirchhof
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Forstbam« - Forstgericht.

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Winter, wo seine Anspannung sonst oft müßig sein würde, Gelegenheit zumVerdienst giebt. Von ganz besonderem Einflüsse ist aber ein Forst bei ei-nem Landgute auf den Betrieb der technischen Nebengewerbe, z. B. Ziegelei,Glashütten, Brauerei, Brennerei und Rübenzuckerfabrikation; es macht einengroßen Unterschied, ob der Unternehmer das Holz selbst fällen kann, oder .einbedeutendes Betriebskapital auf dessen Ankauf verwenden muß, dessen Zinsenerspart werden. Dann aber ist auch nicht zu übersehen, daß die vielen klei-nen Abgänge an Brennmaterial, die ein gut bestandener Wald liefert, undwelche für den großen Wirth keinen Werth haben, da ihre Einsammlung soviel kostet, wie das Holz selbst, ein dringendes Bedürfniß der ärmern Volks-klassen befriedigen, von welcher die Arbeit des Holzsammelns nicht gerechnetwird, da fle solche in einer Zeit verrichtet, wo sie dennoch unbeschäftigt ist.Dieses hat aber einen großen Einfluß auf die Arbeit und besonders auf dieLeichtigkeit, gute Arbeiter für das Landgut zu gewinnen, da sie ihre Existenzdurch das Vorhandensein eines Waldes begünstigt finden. Nebenbei gewährtder Walo den Feldern und dem Vieh Schutz, so wie dem Freunde der Jagdund der schönen Natur eine freundliche Unterhaltung.

Forstbann, ist das Recht eines Forstherrn, seine Unterthanen oderdie Bewohner des Banndistricts zu zwingen, alles ihr benöthigkes Holz nuraus seinem Forste zu kaufen, und sich auch der Mast darin, gegen Erlegungdes Mastgeldes zu bedienen.

Forstcharte, s. Forstvermessung.

Forstdienste, nennt man die Dienste jeder Art, die für Nutzungenaus dem Forste geleistet werden müssen.

Forjlieleven, sind alle jungen Leute, die sich dem Forstwesen widmenund noch nicht examinirt sind. Sobald sie aber das Forstexamen bestanden,und auf der Liste der Adspiranten zur Anstellung im Forstdicnste stehen,werden sie Forstcandidaten genannt.

Forstentomologie, Forstkerfenkunde, heißt ein erweiterterZweig der allgemeinen Entomologie, welcher sich vorzugsweise mit Darstel-lung der Wirksamkeit derjenigen Jnsecten beschäftigt, welche dem Wald unddessen Pcoducken schädlich oder nützlich werden , und der aus dieser Kennt-niß die Mittel zur Vertilgung ersterer, und Begünstigung letzterer entwickelt.Hierzu ist aber eine allgemeine Kenntniß der Jnsecten, sowohl rücksichtlichder Gestaltung, als ihres Lebens und Wirkens durchaus nothwendig.

Forstfehler, sind Mangel und fehlerhafte, Nachtheilige Einrichtungenund Sorglosigkeiten im Forstwesen, wodurch der Holzzucht geschadet wird,und von denen die Forsten befreit werden müssen > dahin gehört z. B. ver-stattetes, ungeregeltes Holzlesen, Laubstreifen, Grasmähen im Walde u. s. w.

Forstfrevel, sind alle Handlungen und Vergebungen, wodurch Menschen,den Forstgesetzen zuwider, im Walde und gegen die Forstbäume sich schädlich bezeigen.

Forstgebiihren , werden die Abgaben genannt, die das Publikumfür Dienstleistungen an die Forstofsicianten in manchen Ländern bezahlen muß.

Forstgeräume, ist ein von Holz geräumter oder gereinigter, meisteingefaßter P'latz.

Forst^erecht, forstmäßig, forstlich, nennt man eine Hand-lung, wenn sie nach den Regeln und Grundsätzen der Forstwissenschaft aus-geführt worden ist.

Forstgericht, nennt man die Gerichtsstelle, bei welcher die zurAnzeige gebrachten Holzdiebe, Frevler und Contravenienten alle Monate oder