Band 
Erster Theil.
Seite
155
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In so fern jedem vernünftigen Wesen auf Erben dieseRechte angehören, sind sie Eigenthum der ganzen meoschli»chen Gesellschaft — Rechte der Menschheit.

Weder das Individuum, noch die Gesammtheit derMenschen kann in der Gesellschaft die Bedingungen auf-opfern, unter welchen ihr physisches, moralisches und intel-lektuelles Daseyn möglich ist. Nur die Wahl der Mittel,jene Rechte zu üben und zu nutzen, empfängt Bestim-mungen.

Da jeder einzelne Mensch für sich kein höheres Zielkennt, als das erwählte, so hat auch die Gesellschaft anund für sich kein höheres. Der Staat ist nur Mittel, daSGeschäft und Streben des dreifachen Lebens zu erleichternund zu befördern.

Unsere Menschheitsrechte haben wir also nicht für denStaat, sondern der Staat ist erschaffen für sie. Eine Ge-setzgebung, welche die Rechte und Ziele der Menschheit zer-stört, ist unvernünftig, unnatürlich, hebt die Ursachen dermenschlichen Gesellschaft auf, und verdient, als ein untaug-liches Mittel, Vernichtung.