Band 
Erster Theil.
Seite
156
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Der Zweck des Mensche» und der Menschheit ist alsoauch Zweck des Staates, nämlich Erhaltung unserer Ur»rechte, oder Erhaltung und Ausbildung unsers dreifachenLebens oder Hinleitung zur vollkommenen Freiheit, welchesalles eins und dasselbe ist.