I«s
Staates allein auf die Schultern der arbeitenden Klasse zirwälzen, und einen privilegirten Stand von allen Beschwer-den auSzunehmen.
Der Staat muß so konstituirt werden, baß er jedes In-dividuum, in diejenigen Verhältnisse leicht einzurücken, inden Stand setzt, von welchem aus dasselbe dem Ganzen ammeisten nützen kann. Hierin ruht die Freiheit und dasRecht jedes Bürgers zu irgend einem Gewerbe oder Amt,wenn er demselben mit seiner Kraft gewachsen ist.
Kein Gewerbe, kein Amt ist daher auch in bürgerli-cher Hinsicht edler oder unedler, keines ehrlicher oder un-ehrlicher, als das andere, weil jedes, sobald es dem gemei-nen Wesen nützlich oder nothwendig ist, eben dadurch geheiltwird. Die Profession des Schusters, des Künstlers, desFeldherrn, des Staatsmannes sind gleich ehrwürdig; keineist in bürgerlicher Hinsicht verächtlich.
Es ist also unnatürlich, einem fähigen Bürger um sei-ner Herkunft willen den Eingang zur Bekleidung ge-wisser öffentlicher Staatsämter zu verriegeln; den Glanzder Geburt dem der Tugend und Geistestalente vorzuziehen.— Es ist albern und die Würde der arbeitenden Volksklasseentehrend, Jemanden seiner angesehenen Herkunft willen,im Fall er arm und talentlos ist, zu verhindern, ein Hand-werk zu lernen und zu treiben.