Band 
Erster Theil.
Seite
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Wenn barbarische Völker unvernünftig handeln, so be-rechtet dieses keine gesittete Nation, ebenfalls wider Ver-nunft zu sündigen. Ein gebildeter Mann wird unter Nar-ren oder Bösewichten weder zum Narren noch Bösewichtwerden» aber darum auch nicht ihr Spielball oder Sklaveseyn.

Jeder Staat ist ein für sich bestehendes Ganze, einSelbstzweck, ist für sich frei. Kein Staat darf daher daSrechtmäßige Eigenthum eines andern an sich reißen, odersich in die Ordnung desselben ungebeten mit Richtergewalteinmischen. Jenes ist Diebstahl oder Raub, dessen Schänd-lichkeit Diplomatiker umsonst mit Manifesten und Rechtfer-tigungen überkleben; dieses ist vernunftwidrige Anmaßung,rechtswidrige Gewaltthat. Es gibt im natürliche« Rechtkeine Verjährung (wie im positiven). Widerrechtlich behan-delte Völker bedürfen keiner RecktSverwahrung. Sie vindi-ziren ihr geraubtes Recht, sobald sie gegen den Räuber oderAnmaßer die Stärke habe».

Kein Volk kann von einem Andern, als Eigenthum,geerbt, verschenkt oder verkauft werben. Denn Men-schen sind keine Sachen, können also kein Eigenthum seyn.