Band 
Zweiter Theil.
Seite
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Doch hatte von jeher der Abt von St- Gallen daselbstweitläufiges Gut und dienstbare Angehörige, die sein Landbauten und Gotteshausleute genannt wurden. Am Sitter-fluß, zu Füßen des hohen Alpsteins, lag des Abtes Hausund Zelle, wohin der Herr oft kam, seines Rechts zu pfle-gen. Daher bauten sich daselbst mehr Leute an, und wardum des AbteS Zelle der Flecken Appenzell, davon endlichdas ganze Bergland die Benennung annahm. Ueber seine Got-teshausleute setzte der Abt seinen Vogt; aber die freienReicheleute zu Appenzell, Hundwyl, Urnäschen undTeuffen wählten unter Kaisers Schutz, gleich den freienVölkerschaften am Waldstättersee, aus eigener Mitte Land-ammann, Rath und Gericht, und hatten ihren Reichsvogt.

Die Aebte von St. Gallen gewannen jedoch nach undnach durch Käufe und Schenkungen immer mehr Rechte überdas gesammte Land, zuletzt sogar vom Kaiser die Reichs-steuer, den Blutbann und die Hoheit über jene vier Reichs-ländlein. Es galt das aber unbeschadet altbestandenen Frei-heiten des Volks, dem es gleichviel dünkte, wem es dieSchirmsteuer entrichte, ob einem Reichsvogte, oder einemmächtigen Abte. Hinwieder war das Gotteshaus zu St.Gallen mit den schönen Steuern und Zinsen wohloergnügt,und beeinträchtigte keineswegs die althergebrachten Recht-same des Hirtenvolks. Und auf daß die eigenen Gottes-hausleute den übrigen Freien nicht so gar ungleich wären,verlieh denselben der Abt ebenfalls das Recht, sich einenLandamman zu erwählen, und andere feine Freiheiten mehr.Das geschah zur Belohnung ihrer Treue und Tapferkeit, mitder sie den geharnischten Aebten oft im Kriege beigestandenhatten.

So vielen Heils ward das arme Volk im rhätischen