Band 
Zweiter Theil.
Seite
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Um wider alle Anfechtungen ihrer Widersacher rechtstark zu seyn, und in ihrem Innern recht einträchtig zu blei-ben, kamen die Boten aller Gemeinden und Gerichte derdrei Bünde im Dörflein Vazerol zusammen, im Mittel-punkt des Landes (l471). Da gelobten die drei Bünde,ewiglich zusammenzuhalten für ihr Recht in Noth und Tod;gegen das Ausland zu stehen wie ein eigener Leib, und all-jährlich ihre eigenen Sachen und Angelegenheiten zu richtenund zu schlichten auf einem Bundestag. Der Tag sollte ab-wechselnd gehalten werden, einmal im Gotteshausbund zuChur, einmal zum Oberbund zu Jlanz, einmal im Zehn-gerichtenbund zu Davos. Aber die Abgeordneten auf demBundestag sollten nicht alle Macht haben, zu thun, was siewollten, sondern nur das Recht zum Vorschlag; Genehmi-gung oder Verwerfung stand dem selbherrlichen Volke inden Gemeinen zu. Im Streite zweier Bünde ist der dritteSchiedsrichter; was zwei Bünde annehmen, dem folgt derdritte. So war die Einrichtung. Jede Gemeine besaß ihreigenes Reckt und ihren Ammann; mehre Gemeinen zusam-men hatten ihren Landammann und niedere und hohe Ge-richtsbarkeit: darum hieß solch ein Verein von Gemeinenein Hochgericht; mehre Hochgerichte machten einen Bundaus, und drei Bünde bildeten nun den Freistaat in Rhätien.Das Volk überall wählte und setzte seine Obrigkeiten selbstund nahm dazu seine rechtschaffensten Männer, zu denen esVertrauen hatte.

Als Solches im Bündnerland geschah, die Eintracht zu befe-stigen, war das Gemeinwesen der Stadt Bern hingegen in Ge-fahr, durch Zwietracht großes Verderben zu leiden. Diese Stadt,einst vom Herzog von Zähringen auf freiem Grund erbaut,und von freien Bürgern und rüstigen Handwerkern bevölkert