Band 
Zweiter Theil.
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hatte auch die in der Nachbarschaft angesessenen Gerichts-oder Twingherren zu Bürgern, also daß die Stadt die Rechtedieser Herren auf ihrem Eigenthum in Schirm nahm, dieTwingherren dagegen der Stadt in Allem als gute Bürgerhalfen. Viele solcher vornehmen Geschlechter saßen in derStadt Rath, und waren dem Gemeinwesen durch Kenntniß,Tapferkeit und Vermögen von jeher ersprießlich gewesen.Durch Beistand derselbe» hatte die Stadt schon viele Unter-thanen erkauft oder erobert und in der Eidsgenossenschaftgroßes Ansehen. Die gemeinen Bürger aber glaubten den-noch eben so viel zu gelten, als die vornehmen Geschlechterder Twingherren; diese hingegen sahen mit Stolz auf dieKürschner, Metzger, Pfister und andere ehrbare Handwerkerherab und bildeten sich thöricht auf Herkunft und adelickeSAbstammen Großes ein. Das reizte nun die Andern, diesezu demüthigen und herabzusetzen, wo irgend Gelegenheit war.

Also geschah auch in dieser Zeit wieder, als wegen un-befugter Handlungen eines Freiweibels in der Twingherr-schaft Word große Spaltung der Meinungen im Rath zuBern ward. Denn als der zur Strafe verfällte Weibel dengroßen Rath anrief, entzweiten sich darüber die Twingher-ren, welche für ihre vertragsmäßigen Rechte zusammenhiel-ten und unparteiisches Gericht begehrten, mit den übrigenBürgern im großen Rath, an deren Spitze Peter Kistler,seines Gewerbö ein Metzger, stand. Aber die Twingherrenwurden um ihre Rechte verurtheilt. Darum verließen sieAlle mit Weibern und Kindern die Stadt und gingen auf ihreErbgüter im Land. Und als Peter Kistler nachmals Schult-heiß von Bern ward (147V), freut' es ihn, die Vornehmenzu demüthigen und sie auch im Aeußern den gemeinen Bür-gern gleichzustellen. Schultheiß, Räthe und Bürger von