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Jahrgehalt von achttausend Gulden; den Ständen Uri,Schwyz, Unterwalden, Zug, Glarus und Appenzell-Jnnerrho-den, für ihre ehemaligen Rechtsame, ein Ersatz von einerhalben Million Franken von den Kantonen Aargau, Waatund St. Gallen.
Auch über Tilgung der helvetischen Staatsschulden vonmehr denn 3,500,000 Franken, über Entschädigung der Ber-ner, welche im Waatlande Löbergerechtigkeiten besessen hat-ten, und über vieles Andere ward für immer entschiede».Nur die Klagen bcS Freistaates der Bündner blieben uner-hört. Denn Cläven, Veltlin und Worms, nun OesterreichsEigenthum geworden, kam ihnen nicht zurück; nicht einmalwurde denen Entschädigung geleistet, deren rechtmäßige Be-sitzungen und Güter im Veltlin vor siebenzehn Jahren beiEmpörung der Unterthanen von diesen in Beschlag genom-men und veräußert worden waren.
Nachdem die Eidsgenossen durch ihre Tagsatzung (am27. Mai) jene Erklärung und den Vergleich angenommenhatten, der von den Bevollmächtigten der Kronen Oester-reich, Spanien, Frankreich, Großbritannien, Portugal, Preu-ßen, Rußland und Schweden unterzeichnet war, erklärteneben dieselben Mächte Anerkennung und Gewährleistung ei-ner immerwährenden Unparteisamkeit und Unversehrbarkeitder Schweiz in allen künftigen Kriegen der Fürsten.
So hat die Dazwischenkunft der vereinten Häupter desWelttheils großsinnig den Hader der Eidsgenossen geendet;und also ist der Bund der zwei und zwanzig eidsge-nössischen Freistaaten im Gebirg der Alpen und desJura gegründet worden.