102 Beſchreibung des Kanals
daruͤber gehaltenen ſehr zahlreichen Verſammlung, die aus Herzoͤgen, Grafen,Parlementsgliedern, Edelleuten und Deputirten der daran theilnehmendenStaͤdte, Oxford, Woodſtock, Banbury und Coventry, beſtand, der ganze Planvorgeleget und die Abſicht deſſelben erklaͤret. Man fand nach angeſtellter ge—nauen Unterſuchung, daß die Ausfuͤhrung dieſes Unternehmens ſehr zu wuͤn—ſchen waͤre und zum Beſten des Gemeinenweſens und des Koͤnigreichs gereichenwuͤrde; und trug zween Rechtsgelehrten auf, deswegen die Bittſchriften aufzu—ſetzen und dem Parlement bey ſeiner naͤchſten Sitzung zu uͤbergeben.
Der Hauptnutzen, den man nicht ohne Urſache von dieſem Kanale erwar—tet, beſtehet darinn, daß die vielen, in der Grafſchaft Warwick unter der Erde be-findlichen Steinkohlen, die jetzt wegen der zu theuren Landfracht ganz unge—braucht liegen, dadurch in Abſatz kommen, und dem geringen Mann zu einemwohlfeilen Preiſe uͤberlaſſen werden konnen; wodurch denn zugleich dem Ver—derben des Holzes vorgebeuget wird. Außerdem genießen auch alle, an undohnweit dieſes Kanals belegene Staͤdte, Flecken und bewohnte Oerter, dengroßen Vortheil, die, wegen ihrer beſondern Eigenſchaft, zu vielen Arbeiten faſtunentbehrliche Neucaſtlerkohlen, gegen maͤßige Frachtkoſten zu erlangen; ihreProdukte und Fabrikwaaren, zu Waſſer nach London und andern Staͤdtendes Königreichs verſenden zu koͤnnen, und von daher ſich mit den noͤthigen Be-duͤrfniſſen zu verſehen.
Demohnerachtet fehlte es auch bey dieſem Kanale, ſo wie bey allen, die vorihm angelegt ſind, und nach ihm noch konnten angelegt werden, nicht an Leuten, die,durch ein entgegengeſetztes Intereſſe aufgebracht, den Fortgang dieſes Unterneh-mens zu hemmen ſuchten. Doch konnten ihre ſchwachen Gruͤnde die Ausfuͤh-rung nicht hindern. Das Parlement ertheilte der Geſellſchaft, die ſich verbind—ich gemacht hatte, dieſe Arbeit, wovon der Anſchlag ſich uͤber oo. ooo Pfund-Sterling belaufen ſoll, auf ihre Koſten verfertigen zu laſſen, die Erlaub niß hiezu,und bewilligte ihr nicht allein das beſtaͤndige Eigenthumsrecht an dieſem Kanal,
ondern erlaubte ihr auch, zur Schadloshaltung, von allen auf dem Kanal hinund