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Ueber den Entwurf eines Reichs-Eisenbahn-Gesetzes und dessen Unzulässigkeit / von Moriz Mohl
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8
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darüber zu entscheiden, ob und unter welchen Bedingungen sie so wich-tige öffentliche Verkehrswege ihres Landes in die Hände der Privat-interessen gerathen lassen wollen oder nicht. Sie allein sind aber michim Stande, über den Bau und Betrieb der Eisenbahnen von Staats-wegen und über die Mittel dafür zu beschließen. Der Reichstag, derBundesrath und die Reichsbehörden sind daher gewiß nicht die geeignetenOrgane, um die Rechte und Interessen Preußens und der übrigen deut-schen Staaten im Eisenb ahn-Concessionswesen wahrzunehmen. Letzteresdürfte dem Rechte und dem öffentlichen Wohle um so weniger entspre-chen, da der Regierung und der Volksvertretung eines deutschen Staatesallein die hiefür erforderliche genaueste Kenntniß der Verhältnisse undInteressen des Landes beiwohnt, dies Alles aber den Reichsorganen ferneliegt, ja großentheils geradezu unbekannt ist, und da eine Reichsbehördeganz andere Theorien und Anschauungen in der Sache haben kann.Wären diese den Privatbahnen günstig, so läge darin für anders den-kende deutsche Staaten eine ganz besondere Gefahr insofern, als großeStädte, wie Berlin, die eigentlichen Brutnester solcher Spekulationensind, welche an Ort und Stelle der maßgebenden Entscheidungen in eineviel günstigere Lage als seither zu Durchsetzung ihrer Projekte auf Eisen-bahn-Concessionen in anderen deutschen Ländern kämen. Waren es dochauch theils direkt, theils indirekt Berliner Bankgeschäfte und Spekulan-ten, welche in verschiedenen deutschen Mittelstaaten mit Genossen in diesenLändern durch Privatbahnprojekte die gefährlichsten Keile in die Staats-bahuspsteme derselben zu treiben suchten, und war es doch den Regie-rungen und Ständen dieser Staaten zu einer Zeit, wo in Berlin dasGründerwesen noch in voller Blüthe war, zu danken, wenn jene Projektezum Glück und Schutz der betreffenden Länder nicht zum Ziele gelangtsind. Wir sagen: zum Glück und Schutze dieser Länder; denn, wennman auch von jeder Möglichkeit irgend eines Mißbrauchs, ja selbst vonder sicheren Ausbeutung des Publikums durch Agiogewinn der Gründerund Bankiers an den Aktien und Obligationen absehen und von dernaiven Vorstellung ausgehen wollte, daß dieselben aus platonischer LiebeEisenbahnen gründen wollten, wenn man endlich unter gegebenen Ver-hältnissen auch annehmen kann, daß ihre Genossen zum Theil nur ört-