Buch 
Ueber den Entwurf eines Reichs-Eisenbahn-Gesetzes und dessen Unzulässigkeit / von Moriz Mohl
Entstehung
Seite
9
JPEG-Download
 

9

liche Zwecke verfolgten, so handelte es sich dabei von einer unendlichhöheren Rücksicht, von der Erhaltung dieser wichtigsten aller öffentlichenVerkehrswege in den Händen der staatsbürgerlichen Gesellschaft und vonBewahrung der Staatsbahnen und Finanzen vor schwerster Beschädigung,sowie insbesondere auch davon, daß nur der Staat, und auch dieser nur,wenn er die rentabeln Linien besitzt und sie rentabel bleiben, geeignetist, sowie den Willen und ein Interesse hat, auch die weniger und fürsich allein ungenügend rentirenden zu bauen und dadurch den Verkehrund Wohlstand im ganzen Lande zu heben.

Nur der Staat also, dessen natürlicher Beruf es ist, für die Verkehrs-wege in seinem Lande zu sorgen, kann zweckmäßigerweise zu entscheidenhaben, ob, in welchem Umfang, in welcher Folgeordnuug und Zeit erdas Eisenbahnnetz seines Landes anzulegen, oder ob, inwieferne und unterwelchen Bedingungen er dazu Privatunternehmen ermächtigen will.

Das Eisenbahn-Coucessionswesen konnte daher für die Reichsgewaltenzweckmäßigerweise kein Motiv sein bei Schaffung eines Reichs-Eisenbahn-Amtes.

War auch im norddeutschen Reichstage in der Sitzung vom 20. April1870 beschlossen worden,den Reichskanzler aufzufordern: ein Gesetzüber das Eisenbahnwesen zum Zweck der Einführung gleichmäßigerGrundsätze über die Coneessionirung, den Bau und Betrieb der Eisen-bahnen, insbesondere auch der Verwirklichung der in den Art. 4147der Verfassung enthaltenen Bestimmungen, sowie der Herstellung geeig-neter Organe behufs Ausübung der dem Bunde in Bezug auf dieEisenbahnen zustehenden Befugnisse vorzulegen," und hatte auch derdeutsche Reichstag unterm 14. Juni 1871 aus Veranlassung von Peti-tionen einen Beschluß unter Berufung auf jenen Antrag des norddeut-schen Reichstages, übrigens nicht in Beziehung auf das Concessions-wesen, sondern aus ganz anderer Veranlassung gefaßt (St. Prot. von1871, S. 1187), so fand man doch im deutschen Reichstage für gut,hierauf, was die Concessionen betrifft, bei der Berathung über den Ini-tiativantrag aus dem Hause auf Schaffung eines Reichs-Eisenbahn-Amtesnicht nur nicht zurückzukommen, sondern darüber ausdrücklich eine ver-fassungsgemäße Beruhigung zu geben.