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durch Hebung der Preise aller forst- und landwirthschaftlichen Erzeugnisse,durch Belebung des Gewerbsieißes und Handels den Ertrag der Forsten,Berg- und Hüttenwerke und Domänen des Staates, sowie den Ertragder Steuern in so hohem Grade gesteigert, daß der Staat indirect Ent-schädigung findet für den seit der Ausdehnung des Bahnnetzes auf wenigrentable Seitenlinien unter den Zinsenaufwand verminderten Reiner-trag des Bahnbetriebes?) -Wären die Hauptlinien Privat-Gesellschaftenüberlassen worden, so wären die Seitenlinien niemals gebaut wordenund das Land wäre des ausnehmenden Vortheils, ein vollständigesBahnnetz mit unberechenbar günstigen Wirkungen für alle Erzeugungs-zweige und für seinen Wohlstand zu erhalten, verlustig geworden. DemStaate nun aber durch Concessionirung von Privatbahnen, welche seinenHauptverkehrslinien Concurrenz machen würden, die Rente aus diesen zuschmälern oder zu entziehen, hieße geradezu die Staatsbahnen und dieStaatsfinanzen ruiniren. Denn Württemberg, ein Land von 354,-8büMeilen mit 1,818,539 Einwohnern (1. Dezember 1871), hatte am
*) So trugen z. B. die Württembergischen Staatsforsten vor dem Eisenbahn-bau im Jahr 1838/39 1,669,946 fl. 1 kr., im 10jährigen Durchschnitt der Jahre1862-72 dagegen 3,102,127 f!. jährlich rein, nunmehr also gegen das Doppelte; dieHüttenwerke lieferten im Jahr 1838/39 211,936 fl. 31 kr,, im 10 jährigen Durch-schnitt von 1862/72 jährlich 400,656 fl. zur Staatskasse ab; die Abgaben vonGetränken gewährten im Durchschnitt der Jahre 1840/44 einen Reinertrag von1,206,654 fl. 22 kr. jährlich, im Jahre 1872/73 von 4,296,424 fl. 28 kr. oder aufgleiche Steuersätze zurückgeführt von 3,603,504 fl. 55 kr.; die Accise (hauptsächlichLiegenschafts-Accise) im Durchschnitt der Jahre 1840/44 jährlich einen Rohertragvon 230,697 fl. 58 kr., im Jahre 1371,72, allerdings bei verdoppeltem Abgabensatze,von 1,255,921 fl. 39 kr. Auch die Capitalsteuer erhöhte sich ungemein unter demEinflüsse des durch die Eisenbahnen in hohem Grade gestiegenen Erwerbes undWohlstandes und weist nur allein vom Jahr 1858/59 bis 1871/72 beinahe eineVerdoppelung der Capitalrenten und somit, auf gleiche Steuersätze zurückgeführt,der Capitalsteuer nach. Diese von uns gewissenhaftest aus den ständischen Steuer-ertrags-Prüfungen erhobenen Zahlen dürften geeignet sein, Jeden, der einer Be-lehrung durch überwältigende Thatsachen überhaupt zugänglich ist, darüber zu be-ruhigen, daß der württembergisch« Staat durch den Bau und Betrieb seines Eisen-bahnnetzes keinem finanziellen Schaden ausgesetzt ist. Damit ist aber natürlich nichtgesagt, daß er dem Ruin seines Eisenbahnertrages durch concurrirende Privnt-bcchnen ausgesetzt werden dürfte. S o könnten und würden allerdings alle Mittel-und größeren Staaten Deutschlands ruinirt werden.