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Ueber den Entwurf eines Reichs-Eisenbahn-Gesetzes und dessen Unzulässigkeit / von Moriz Mohl
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55
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leres eine eminente Kohlen- und Hütten-Verkehrsbahn). Der Reinertragder vom preußischen Staate verwalteten Bahnen (was auch von denmeisten älteren norddeutschen Privatbahnen gilt, welche die besten Linienzuerst wählten und erlangten) ist daher ein viel höherer als der dermeisten süddeutschen Bahnen, was sich leicht erklärt aus den wohlfeilenGrunderwerbungs-Preisen, dem großentheils ebenen und wenig coupirtenTerrain, den dadurch ermöglichten geraden Linien mit geringen Erd-arbeiten und wenigen Kunstbauten, sowie aus dem wohlfeilen Betriebin dem großentheils flachen Lande. Gleichwohl hat auch dort die Theue-rung der Kohlen, der übrigen Materialien, der Gehalte und Löhne inden letzten zwei Jahren unvermeidlich sich fühlbar machen müssen*).Indessen ist dieß eine bloße Tariffrage.

Unendlich nachtheiliger aber würde auf die Eisenbahn-Einkünfte desStaates natürlich die Concessionirung concurrirender Privatbahnen wir-ken, welche die ersteren geradezu mit einer Zerstörung einer irgendwiegenügenden Rentabilität und den Staat mit dem Verluste eines sehr er-heblichen Theils seines Gesammt-Netto-Einkommens, (welches letztereder Staatshaushalts-Etat für das Jahr 1873 zu 137 Millionen Thaler,worunter 60 Millionen directer und indirecter Steuern anschlägt)bedrohen, die Steuerpflichtigen daher einer ausnehmenden Erhöhung derSteuern aussetzen würde. Diese Betrachtungen treffen um so mehr zu,da das Eisenbahn-Netz Preußens schon am 31. December 1873, wie wiroben sähen, auf 1937,-9 Meilen, worunter 542,8° Meilen Staats- und341,24 Meilen Privatbahnen, zusammen 884,io Meilen im Staats-betriebe, sich erweitert hat, und da in der jüngsten Landtags-Sessionfür eine große Ausdehnung des Staatsbahn-Netzes die Mittel verwilligtworden sind. Betrugen nun schon im Jahr 1871 bei blos 746,12 Meilenvom Staate betriebener Bahnen die Reinerträgnisse der Staatsbahnen18,s2 Millionen Thaler, neben einem Antheile des Staates an 14,2° Mil-lionen Thaler, welche die vom Staate verwalteten Privatbahnen ertrugen,so steht, wenn erst die jetzt zum Bau verwilligten Staats-Bahnen aus-

*) Zu vergl. die Beilage IV. 6. zu Mulvany, Deutschlands Eisenbahn-Tarif-srage. Düsseldorf, Januar 1874.