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Ueber den Entwurf eines Reichs-Eisenbahn-Gesetzes und dessen Unzulässigkeit / von Moriz Mohl
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in's Einzelne folgen können über den Schaden, welchen die Concessionvon Concurrenz-Bahnen den großen Eisenbahnlinien in Frankreich undeben damit auch dem Staate zufügen würden und zwar blos zumNachtheile des Verkehrs zufügen würden, weil die großen Bahnen nurdurch den immensen Verkehr, in dessen Besitze sie sind, sich in der Lagebefinden, ohne Erhöhung ihrer Fahr- und Frachtpreise zu transportireuund doch noch Milliarden (im Jahre 1872 sieben Milliarden, welche sichfür das bereits concessionirte Netz auf 84? Milliarden erhöhen werden)von Franken Capital in Actien und Obligationen rentirend zu erhaltenund dem Staate bedeutende Abgaben zu bezahlen.

Der französische Staat hat nach unserer Ansicht zwar einen uner-meßlichen Fehler, vor welchem ihn seine richtigen Grundsätze im Chaussee-bau und seine Erfahrungen mit den Kanälen hätten bewahren sollen,gemacht, indem er das Eisenbahnnetz des Landes den Privat-Jnteressenüberließ, und er hätte'unendlich besser gethan, das Eisenbahn-Netz aufseine Kosten zu bauen und zu betreiben. Er würde viele Bereicherungder Speculation, des Schwindels und Betruges auf Kosten der Nationund viele Entsittlichung, ungeheure einmalige, fortdauernde und wach-sende Opfer des Staatsschatzes, d. h. der Steuerpflichtigen, vermieden,er würde durch Vermeidung großartigen Unfugs mit Terrains wohlfeilergebaut, das Netz viel enger geflochten, für den Verkehr viel besser ge-sorgt haben*). Auch war er auf dem Wege eines richtigeren Systemsund die parlamentarischen Einflüsse der Speculation haben es ver-schuldet, daß dasselbe nicht obgesiegt hat. Aber auch so, wie die Ver-hältnisse jetzt in Frankreich liegen, muß man dem Verfasser darin Rechtgeben, daß der Staat daselbst das gleiche Interesse wie die Eisen-bahn-Gesellschaften der großen Linien hat, daß diese nicht durch Con-currenz-Bahnen ruinirt werden. Der französische Staat hat 1743 Mil-lionen Franken an Subventionen für den Bau eines französischenBahn-Netzes vertragsmäßig zugesichert und größernteils bereits bezahlt.

*) Ueber ungeheure Mißbrauche und Betrügereien im Gründungswesen undin der Anlage französischer Privatbahnen zu vergl. Kolb, Statistik, 6. Aufl. 1871,Abth. I. S. 241.