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als allein. Wir könnten eine Reihe anderer Schriften anführen, welchedaselbst die gleichen Warnungen seit Jahren geltend machen.
Abgesehen von den Interessen des Staates dabei führt auch der sosehr sachkundige und geistreiche Teisserenc — mit Recht eine Autorität imEisenbahnwesen — den Fehler aus, welcher in der Concessionirnng vonConcurrenz-Bahnen liege, da der Verkehr dadurch nur getheilt, die all-gemeinen und die Betriebskosten für jeden Theil im Verhältniß zuseinem betreffenden Verkehr erhöht und eine Steigerung der Fahrtaxenund Frachtpreise dadurch verursacht werde. 6s n'sst pas un abais-ssmsiit — sagt er — Mais an rsnobsrisssinsnt äos Prix, gni 68t laoovssgnsnos loZigns äs ess rivalitss. Er belegt dieß auf's Schlagendsteaus der Natur der Sache und mit der Erfahrung Englands, wo manden bitteren Schaden von diesem Fehler erndte und die gemachten Fehlervollkommen einsehe.
Wir glauben, daß in Vorstehendem die in den Motiven des Ent-wurfes für ein Reichs-Eifenbahn-Gesetz niedergelegte merkwürdige Theorie,wonach „eine gesunde Entwicklung des Verkehrswesens nur„durch ein ebenbürtiges Nebeneinanderbestehen beider„Systeme, d. h. unter der Voraussetzung herbeigeführt zu werden„vermöge, daß für alle Hauptlinien sowohl Privat- als„Staatsbahnen bestehen" in Beziehung auf diesen letzten Satz ihrehinreichende Beleuchtung an der Hand der Logik und Erfahrung gefundenhaben dürfte, um uns zu dem Ausrufe zu berechtigen: Gott wolleDeutschland vor einer solchen „gesunden Entwicklung des Verkehrs-wesens" behüten, die anderwärts als ein schwerer, irreparabler Fehlerbereut und tief beklagt wird, und welche mit Sicherheit die Finanzender meisten deutschen Mittelstaaten ruiniren, die preußischen wenigstensschwer beschädigen würde!
Was aber das „ebenbürtige Nebeneinanderbestehen beider Systeme",d. h. des Systems der Staatsbahnen und des Systems der Privatbahnenbetrifft, welches die Motive des Entwurfs eines Reichs-Eisenbahn-Gesetzesüberhaupt als Bedingung einer gesunden Entwicklung der Verkehrsver-hältnisse betrachten, die nur dadurch herbeigeführt werden könne, sobehalten wir uns vor, diese Vereinigung zweier, nach unserer Ansicht