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logisch diametral entgegengesetzten, praktisch nicht zweckmäßig vereinbarenund thatsächlich auch nirgends in consequenter Verfolgung eines Grund-satzes neben einander entwickelten, sondern aus dem Gegentheil ent-standenen, jedenfalls aber keinem deutschen Staate von Reichswegenaufzudringenden siamesischen Brüder von zweierlei Eisenbahn-Systemen,welche wir in ihrer Verbindung als eine Mißgeburt betrachten, noch desNäheren zu beleuchten.
VI.
Siaais- oder Privatbcchn-System?
Wir kommen nun zu einer eingehenden Erörterung der Frage, obein System von Staats- oder ob ein solches von Privatbahnen den Vor-zug verdiene? oder ob die merkwürdige Theorie der Motive zu dem Ent-würfe eines Reichs-Eisenbahn-Gesetzes die richtige sei, daß eine gesundeEntwicklung des Verkehrswesens ein ebenbürtiges Nebeneinanderbestehenbeider Systeme (und obendrein von concurrirenden Bahnen beider aufallen Hauptverkehrslinien) erheische.
Vor allen Dingen müssen wir einer Erwägung dieser Fragen dasAnerkenntniß voraussenden, daß in dieser Sache, wie in so vielen andern,nicht ein und dasselbe System in allen Staaten anwendbar oder durch-führbar ist. In einem Lande z. B., wie in der Türkei, wo alleCivilisations-Bedingungen einer geordneten und gedeihlichen Staats- undBolkswirthschaft fehlen und das Reich in einer heillosen Finanzwirth-schaft dem früher oder später unvermeidlichen Staatsbankerott entgegen-treibt, kann natürlich von einer Anlage und dem Betriebe von Eisenbahnendurch die Regierung nicht die Rede sein. Hier können nur fremde Ge-sellschaften Eisenbahnlinien durch das Reich ziehen. Ebenso ist es inSpanien. Daß ein Staat, welcher sich seit mehr als einem Menschen-alter im chronischen Zustande des Staatsbankerotts, und jetzt auch dazunoch im Zustande fortwährender staatlichen Umwälzungen befindet, das