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Ueber den Entwurf eines Reichs-Eisenbahn-Gesetzes und dessen Unzulässigkeit / von Moriz Mohl
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Eisenbahnnetz des Landes nicht aus öffentlichen Mitteln bauen und be-treiben konnte und kann, ist auch leicht erklärlich. In Nordamerikahaben eine Reihe von Staaten zwar durch Anlage von Kanälen undEisenbahnen ihre Befähigung dafür mit bestem Erfolge erwiesen; diefabelhafte Ausdehnung in der Besitznahme und Kultur dieses Landes,zum Theil hervorgerufen, zum Theil bedingt durch den Bau von Eisen-bahnen in die Wildniß hinein, die fieberhafte Spekulation in diesemneuen Lande und die Corruption im Bunde und in den Einzelustantenhaben aber das Ao-a-kisaä im Privat-Eisenbahn-Gründungswesen mitallen daran hängenden sittlichen Nachtheilen und Beutelschneidereien denStaatsbau an Ausdehnung weit überwuchern lassen. Selbst in einemalten Kulturlande, wie der Schweiz, obwohl nach Bildung und Ge-sittung, nach Redlichkeit, Solidität und Reichthum des Volkes und nachstaatsmännischer Befähigung seiner hervorragenden Männer eines derrespectabelsten und edelsten Länder der Welt, hat man doch nur in weni-gen seiner größten Cantone Eisenbahnen von Staatswegen angelegt,und im klebrigen im Allgemeinen den Privatbau und Betrieb zugelassen,was bei einer Vertheilung dieses Landes von 752 ^Weilen in 25 Staa-ten mit republikanischen Verfassungen,. also mit den divergirendsten Ein-flüssen und Tendenzen, sich leicht erklärt.

Wir erkennen daher vollkommen an, daß auf diesem Gebiete, wieauf so vielen anderen, sich nicht Alles in der Welt allenthalben gleich-mäßig behandeln läßt.

Wir reden daher zunächst nur von europäischen, wohlgeordnetenReichen und Einzelnstaaten von einer gewissen räumlichen Ausdeh-nung, oder welche sich mit Nachbarstaaten gleicher Nationalität zumBau und Betrieb gemeinsamer Staatsbahnen vereinigen konnten oderkönnen. Als solche Staaten würden wir, wenn ihre Eisenbahnnetze erstanzulegen wären, oder wenn es sich von dem für die Zukunft in irgendeiner Weise zu Erstrebenden handelt, z. B. betrachten: England, Frank-reich, Preußen, Belgien, Holland, die deutschen Mittelstaaten u. s. w.;endlich als solche, welche mit ihren Nachbarn gleicher Nationalität ge-meinschaftliche Staatsbahnen bilden konnten, sämmtliche kleineren deut-schen Staaten (wie z. B. Frankfurt seiner Zeit an Hessen und Baden