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ein viel geringeres Kapital der Nation als die gleichen Bahnen vonPrivatgesellschaften in Anspruch nehmen.
Dieser Vortheil wird aber noch wesentlich dadurch erhöht, daß beidem Bau der Staatsbahnen — man wird wenigstens gewiß etwaigegegentheilige Vorkommnisse als seltenste Ausnahmen voraussetzen dürfen— die schamlosen Betrügereien nicht vorkommen, welche beim Bau vonPrivatbahnen so vieler Länder beklagt werden. Bekanntlich war es eininfamer Mißbrauch, welcher in verschiedenen Ländern das größte Aerger-niß hervorgerufen hat, wenn Gründer sich zum Voraus in den Besitzvon Terrains setzten, von welchen sie wußten, daß die Bahn ihrer be-durfte, und wenn sie sie mit Hülfe irgend eines Manövers mit großemGewinn an die Gesellschaft abließen. Ebenso, wenn Gründer mit denBau-Unternehmern unter einer Decke steckten. Auch trägt es sehr zurSteigerung der Anlagekosten bei, wenn letztere, wie dieß häufig der Fallist, mit Actien oder Obligationen, sei es zum Pari-Course, wogegen ihnenhöhere Baukosten verwilligt werden müssen, sei es zu einem Course unterPari bezahlt werden, und wenn dadurch im einen wie im andern Falledie Baukosten angeschwellt werden und der Staat dadurch geprellt wirchfalls er einen Zinsenertrag des Anlagecapitals garantirt hat, oder wenner eine Steuer von dem Reinerträge der Privatbahnen erhebt. Es gibtohne Zweifel auch Privatbahnen, wo dergleichen Mißbrauche nicht vor-kamen. Daß dieser Unfug aber zu der ganz gewöhnlichen, systematischund gewerbsmäßig betriebenen Praxis der Eisenbahnkönige verschiedenerLänder und nur allzu vieler anderer Eisenbahn-Gründer, solche Privat-bahn-Unternehmungen finanzirender Bankgeschäfte und mit diesen Faktorencontrahirender Baucomitos und Bauunternehmer rc. gehört hat, ist sonotorisch, daß er bei der Frage von Staats- oder Privatbahnen ganzwesentlich mit in Erwägung kommen muß. Die Gesetzgebung kann sichbemühen, einen oder den andern dieser Mißbräuche durch Verbote zuverhüten; man wird dabei aber immer auf irgend eine Weise der Ge-fahr ausgesetzt sein, von der Scylla in die Charybdis zu fallen. DerRazzia des Gründerthums an dem Vermögen des Publikums oder andem Unternehmen, oder an Beiden: ist keine Gesetzgebung gewachsen;man kann nur darauf rechnen, sie ganz zu verhüten, wenn man die