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Ueber den Entwurf eines Reichs-Eisenbahn-Gesetzes und dessen Unzulässigkeit / von Moriz Mohl
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Von welcher äußersten Wichtigkeit der Staatsbau des Eisenbahn-Netzes eines Landes unter diesem cardinalen Gesichtspunkte ist, dieß hatsich auch in Frankreich bewiesen, wo der Staat die Hauptbahnen desLandes Aktiengesellschaften überlassen hat. Obgleich diese Gesellschaftenganz unnötigerweise zum Bau dieser an und für sich schon sehr ren-tablen Hauptbahnen noch obendrein ganz ungeheure Staatssubventionenerhalten haben und dadurch*) um so vortheilhastere Bahnen, im Ganzenvon 12,018 Kilometer ( 1621,ss d. Meilen), besaßen, so war dießdoch kein Bahn-Netz, sondern im Wesentlichen nur ein Stern von Eisen-bahnen, dessen Mittelpunkt Paris war und dessen Strahlen nach dengroßen Seehäfen und anderen Hauptverkehrsplätzen Frankreichs und desAuslandes gingen. Je weiter von Paris entfernt diese Strahlen gingen,um so breitere eisenbahnlose Landes-Gegenden lagen zwischen denselben.Die Regierung entwarf nun Füll-Linien allgemeinen Interesses (iiZnosä'intsrat Ksnsrai) von 10,801 Kilometers---- 1,458,lös d. Meilen), setzteabermals ungeheure Subventionen aus, um die Aktiengesellschaften derHauptbahnen zum Bau und Betrieb dieser Seitenbahnen zu bestimmen,und gelangte dadurch dahin, daß der Staat im Ganzen 1713 MillionenFranken Subventionen (mit Einschluß der früher schon für die Haupt-bahnen gegebenen Unterstützungen) für die Haupt- und diese Seiten-bahnen, zu etwa 2/3 in Kapital und lls in Annuitäten zahlbar, gibt,während die von den Aktiengesellschaften aufzubringenden Anlagekosteuim Ganzen 8,573 Millionen Franken betragen. Auch hat der Staatdiesen Seitenbahnen einen Reinertrag und eine Amortisationsrente von4, ss «ja vorschußweise, unter gewissen Chancen der Rückzahlung, garan-tirt und hat, da diese Seitenbahnen nur einen kleinen Theil dieserRente ertragen, ungeheure Summen unter diesem Titel zu bezahlen.**)Allein da mit diesen Seitenbahnen, welche übrigens bis jetzt noch nichtalle gebaut sind, das Verkehrs-Bedürfniß keineswegs erschöpfend be-friedigt ist, so sah und sieht der französische Staat sich genöthigt, auch

*) Zu vergl. ttxposs äs tu Lituutiou äs I'sruM's, xrsseuts uu ssust stuu oorps IsKisIutitz uov. I86S, x. 100.

**) I?. Itou.stts-I)sloi'i»s, (jusstiou äs» viitzioins äs tsr. ?sris, 1372,x. 8698.