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Ueber den Entwurf eines Reichs-Eisenbahn-Gesetzes und dessen Unzulässigkeit / von Moriz Mohl
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Landstraßen lag gesetzlich den Kirchspielen, der Brücken den Grafschaftenob; die Anlage und Unterhaltung einer großen Menge von Landstraßenwurde mit dem Rechte der Weggelds-Erhebung (turiixiüs-rvaäg) Privat-gesellschaften unter Verleihung juristischer Persönlichkeit durch Spezial-akten des Parlaments übertragen. Die Landstraßen sind vortrefflichunterhalten vermöge der ausgezeichneten Tüchtigkeit der Nation, welchenichts liederlich zu machen pflegt und sich aus allen Gebieten durch guteArbeit auszeichnet; aber wegen Mangels an einer staatlichen Leitungihrer Anlage sind die Kirchspielstraßen großentheils den alten Landwegengefolgt, und auf den turnpilcs-roackZ sind die Weggelder natürlich eineLast für den Verkehr und haben schon zu kleinen Guerillakriegen gegenihre Schlagbäume geführt. Die letzteren Straßen sind da Privatleutesich nur auf den Bau der rentabelsten Linien einließen zwar nichtihrer Gesammtlänge, wohl aber ihrer Richtung und Verkehrsbedeutungnach die Hauptchausseen des Landes. Wäre Großbritannien nicht eineschmale und vorn Meere so vielfach eingeschnittene Insel, auf welcher mannirgends sehr weit zu einem Seehafen hat; wären nicht seine Küsten-schifffahrt und seine schiffbaren Flüsse und Kanäle für schwere Ladungenein so großes Hülfsmittel gewesen; hätte Großbritannien sich in der Lageeines Binnenlandes befunden, welches mit seinen Transporten auf langeStrecken sich des Frachtfuhrwerks bedienen mußte, so wären seine Privat-chausseen mit Weggeldserhebung als ein Hinderniß seiner volkswirth-schaftlichen Entwicklung, als publio nnisanco, als öffentlicher Unfug,sicherlich erkannt worden, und der Grundsatz, daß der Staat für dieallgemeinen Verkehrswege zu sorgen habe, würde sich, den Privatinter-essen gegenüber, daselbst längst Bahn gebrochen haben. Aber so war vorErbauung der Eisenbahnen z. B. die Versetzung Londons mit Steinkohlenbeinahe ganz in den Händen der Küstenschifffahrt, und diese Schifffahrt,sowie die ant den Flüssen rnü) Kanälen, waren die Hauptverkehrsmitteldes Landes für Kohlen, Erze, Eisen, Salz, Backsteine und für alle schwe-ren Güter jeder Art, und sind es zum Theil heute noch.

Auch für die Anlage von Kanälen (mit Ausnahme von Unter-stützungen einiger Kanalbauten in Irland) hat der britische Staat garnichts gethan, als die Anlage eines jeden einzelnen Kanales je durch