Buch 
Ueber den Entwurf eines Reichs-Eisenbahn-Gesetzes und dessen Unzulässigkeit / von Moriz Mohl
Entstehung
Seite
92
JPEG-Download
 

92

eine besondere Parlamentsakte für denselben unter Bestimmung seinerRechtsverhältnisse zu gestatten. Das ganze Kanalnetz Großbritanniensist daher lediglich von Privatleuten, Aktiengesellschaften und von einigenKörperschaften angelegt, wie dieß auch mit der Schiffbarmachung derFlüsse der Fall ist, welche gewöhnlich durch Seitenkanäle bewirkt wurde.Die Herstellung dieser inneren Wasserwege fand hauptsächlich seit derMitte des letzten Jahrhunderts statt, mit einem ähnlichen Spekula-tionseifer, wie in den letzten 40 Jahren der Bau von Eisenbahnen.England und theilweise auch Schottland wurden allerdings dadurch be-deckt mit einem Netze schiffbarer Wasserwege, welches im Jahr 1865nahe an 4,000 englische ( 869 deutsche) Meilen betrug. Hievon be-standen im Jahr 1846, seit welcher Zeit sich dieß jedenfalls wenig ge-ändert hat, 2,500 englische ( 443,i s deutsche) Meilen in Kanälen. IhreEigenthümer durften Kanalzölle (tolls) erheben, deren Maxima durchParlamentsakten bestimmt waren, und welche im Jahr 1833 zum Theilnoch sehr beträchtliche Dividenden (in einzelnen Fällen bis 40, ja bis86 Prozent der Anlagekosten) gewährten. Hätte der Staat die Flüsseschiffbar gemacht und das Kanalnetz hergestellt, so wäre dieß nicht nursystematischer geschehen, sondern die inneren Wasserwege wären auch demVerkehre viel wohlfeiler zugänglich geworden und sie wärendemselben erhalten geblieben, wie dieß das Beispiel derStaaten des europäischen Festlandes beweist. In Frankreich bestandenz. B. im Jahr 1870

an Kanälen. 5,037 Kilom. ( 678,8 deutsche Meilen)

reell kanalisirten Flüssen 5,700 ( 768,i )

10,737 Kilom. 1,446,« deutsche Meilen),von welchen die ersteren 818,4, die zweiten 338,s, zusammen 1,157,rMillionen Franken gekostet haben, und von welchen der Staat die Kanälejetzt alle, mit Ausnahme von 1,035 Kilometer, besitzt, beziehungsweisevon den Gesellschaften zurückgekauft hat. Im Interesse des Verkehrs hatder Staat in Frankreich die Kanalgebühren allmälig so heruntergesetzt,daß den Unterhaltungskosten von 8,400,000 Franken nur noch eine Ein-nahme von 3,975,949 Franken gegenübersteht, und der Staat auf dieVerzinsung seines Anlagekapitals verzichtet hat. In Großbritannien