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Ueber den Entwurf eines Reichs-Eisenbahn-Gesetzes und dessen Unzulässigkeit / von Moriz Mohl
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scheinlich in sehr liberaler Weise) zu 607 Millionen Pfd. Sterl. geschätzt.Da es aber den Eisenbahn-Interessenten im Parlament gelungen sei, indie Acte vom Jahr 1844 Bestimmungen hineinzubringen, welche imFalle des Ankaufs durch den Staat es den Gesellschaften ermöglichenwürden, mehr als den wahren Werth zu erhalten, so sei es fraglich, obder Staat nicht weit mehr als 1000 Millionen Psd. Sterl. bezahlenmüßte, wenn er nicht Maßregeln ergreife, um die Gesellschaften zu billi-geren Bedingungen zu bestimmen. Wir können diese Seite der Fragehier uuerörtert lassen, da es uns hier nur interessirt, die Gründe zukennen, welche in England dafür angeführt werden, daß der Staat dieEisenbahnen besitzen sollte.

Unter diesen Gründen wurde namentlich geltend gemacht, daß jetzt(1873) 110 von einander unabhängige Körperschaften die Eisenbahnenin Großbritannien und Irland verwalten mit einem ungeheuern Auf-wand. Man werde keinen unter der Masse von Eisenbahn-Directoren inEngland finden, der, wie der belgische General-Post- und Eisenbahu-Director sich mit 600 Pfd. Sterl. Gehalt begnügen würde. Ebenso ver-ursache die Zersplitterung des Betriebsmaterials unter so viele Privat-gesellschaften einen horrenden Mehraufwand. Einheitlich verwaltetwürden die Eisenbahnen 2025 Prozent der Betriebskosten ersparen.An den Betriebskosten der einzigen London and Nordwestern-Bahnwürden 600,000 Pfd. Sterl. jährlich erspart werden. Reine Vergeudungsei es, daß oft zwei, ja drei Privatgesellschaften von denselben und zudenselben Orten gehen und ihre Züge zu denselben Zeiten mit einanderconcurriren, wodurch das Bau- und Betriebs-Capital ganz unnöthigvermehrt werde. Dieselben schaden allerdings einander zuweilen durchsinnloses Unterbieten. Allein das Gerede von Concurrenz der Eisen-bahnen untereinander sei doch ganz haltlos. Entweder kaufe eine Eisen-bahn ihre Concurrenten aus oder sie machen nach kurzer Erfahrungüber die Thorheit des Nnterbietens ihren Frieden mit einander aufKosten des Publikums. Ein Hauptübelstand der Privatbahnen sei, daßihr Zweck und ihre Bestimmung nicht sei, für den Verkehr, sondern fürden pecuniären Nutzen der Gesellschaft zu sorgen. Die Directoren stellenmit hohen, mittleren und niederen Personen- und Güterfrachten Versuche