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Ueber den Entwurf eines Reichs-Eisenbahn-Gesetzes und dessen Unzulässigkeit / von Moriz Mohl
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So die Reformbestrebungen auf dem Eisenbahngebiete, welche aller-dings, wie auch eine Erörterung über einen Antrag im Parlament aufStaatsankauf der Eisenbahnen in Irland jüngst bestätigt hat, noch einebreite Grundlage und eine große Macht in der öffentlichen Meinungund unter den Wählern erobern muß, bis sie über die von dem Eigennutzso lange gepflegten und großgezogenen Vorurtheile und über so mächtigenEinfluß der Privat-Jntereffen im Parlament auf diesem Gebiete Herrwerden kann, wie sie es bei den Telegraphen geworden ist.

Doch konnte selbst der Bericht des vereinigten Comites beiderHäuser für die Enquete von 1872 über die Fragen von Verschmelzungmehrerer Haupt-Eisenbahn-Gesellschaften, so sehr dieser Bericht auch dieInteressen der Privat-Eisenbahnen mit Sammthandschuhen anfaßte, sowenig er den schreiendsten Mißbräuchen derselben mit Anträgen zu Leibeging, von welchen sich ein durchgreifender Erfolg erwarten läßt, undso sorgfältig er der einzigen wirksamen Abhülfe: dem Staatsankauf derEisenbahnen und Kanäle, in seinen Anträgen aus dem Wege ging, gleich-wohl nicht umhin^ diese Frage wenigstens mit einigen Worten zu streifen,indem er unter der UeberschriftStaatsankauf" (S. XXI) sagte:

Eine andere und noch größere Frage wurde angeregt, deren hiererwähnt werden muß, nämlich ob die Fortschritte der Verschmelzungvon Eisenbahnen nicht in irgend welcher Zeit zur Bildung so weniger,so großer und so mächtiger Körperschaften führen kann, daß es auspolitischen, wenn nicht commerciellen, Gründen zweckmäßig werden kann,eine fundamentale Aenderung der gegenwärtigen Verhältnisse zwischenden Eisenbahnen und dem Staate eintreten zu lassen? Ein solcherStand der Dinge kann möglicherweise eintreten, und soweit Aeußerungenvon Zeugen hierüber in der Untersuchung vor Ihrem Comito diesenGegenstand berührt haben, so ist das einzige suggerirte Hülfsmittel dieErwerbung der Eisenbahnen durch den Staat. Es scheint uns indessennicht, daß irgend eine augenblickliche Nothwendigkeit vorliegt, in dievolle und verlängerte Untersuchung über eine so wichtige und soschwierige Frage einzugehen; wir gehen daher dazu über, das Eisenbahn-Spstem zu betrachten, wie es ist, und zu prüfen, welche Verbesserungenan der bestehenden Eisenbahn-Gesetzgebung unbeschadet dem guten Rechte