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Körperverletzung
Stroh und Spreu, erstarrt bei strenger Kälte, die ihn aber nicht tödtet. Im Frühjahr konimt erhervor und begattet sich. Das Weibchen nagt mit den scharfen, an der Spitze des Rüssels stehendenKieferzähnen ein Loch in der Nähe des Pols eines Getreidekorns und legt sein Ei in die Höhle. Diedicke, fast kugelige, weiße, wurniförmig sich zusammenziehende, fußlose Larve kriecht nach zehn Tagenaus und höhlt nun mit den scharfen, am kleinen braunen Kopfe stehenden Kiefern das Korn aus,indem sie sich unter der Hülse weiter frißt. Die Höhle füllt sich wieder mit dem Unrath. DieLarve verläßt das Korn, das sie endlich gänzlich aushöhlt, niemals. Sie verpuppt sich in dem-selben Korn zu einer gelben Puppe, die im Juli auskriecht. Diese Generation bringt noch vorBeginn des Winters eine zweite hervor, sodaß die Vermehrung rasch und ins Unendliche vorsich geht. Der erwachsene Käfer läuft auf den Getreidehaufen umher und schrotet ebenfalls dieKörner an, von deren mehligem Inhalte er sich nährt. Die stark ergriffenen Getreidehaufcnerhitzen sich, riechen aber nicht, sind auch nicht mit Fäden versponnen.
$>a der Käfer nicht fliegen kann, so ist hohe, luftige Lage der Kornspeicher vor allem Vortheilhaft,desgleichen sorgfältiges Verstreichen aller Ritzen und Anstreichen des Holzwerks mit Steinkohkentheer.Befürchtet man Angriffe, so dient frühes Ausdreschen, häufiges Werfen und Schaufeln, Entfernungallen alten Getreides. Ist ein Haufe ergriffen, so dörrt man das Getreide im Backofen und ver-kauft es so schnell als möglich zum Verbrauche. Auch kann man die Käfer (nicht die Larven) durchSieben von dem Korne trennen, verbrennen, zerstampfen oder sie von Hühnern auspicken lassen,denen sie nicht schädlich sind.
Noch schädlicher ist der weiße Kornwurm, die Körnmotte (Tinea granella), eine kleine,4 Millimeter lange Motte mit fadenförmigen Fühlern, dickem, gel-bem Haarschopfe über den Augen, vorstehenden Schnurren und klei-nem Rüssel, deren Flügel hinten gefranst, silberglänzend grau mitschwarzen Flecken sind und dachförnng überdenHinterleib gelegt werden.Die kleine Motte schwärmt im Juni, selten noch im Juli oderS ' 8 ' 2 * (Xlliea August. Sie legt ihre kleinen weißen Eierchen nur an aufgespeichertes
Getreide, an je ein Korn ein Ei und klebt es mit der Spitze fest.In 10 — 14 Tagen kriecht das beinweiße Räupchen aus, das einen braunen Kopf und braunesHalsschild hat und sich sogleich in das Korn einbohrt. Es höhlt das Korn aus, durchbohrt esauch oft nur, geht an ein zweites, drittes Korn und spinnt alle Körner, die es annagt (bis 20 undo0), mit Fäden zusammen, in denen der Unrath hängen bleibt. Im August oder September istdie Raupe ausgewachsen, einen Centimeter lang. Sie läuft nun spinnend umher, sodaß oft derganze Getreidehaufen wie mit Spinnweben überzogen ist, nagt meist an dem Holzwerke Spänchenab und verspinnt diese zu einem Gewebe, in dem sie sich verpuppt. Nur wenige Raupen ver-puppen sich im Getreidehaufen selbst.
Die Uniwandlung zur eigentlichen braunen Puppe geschieht indessen erst im Frühjahre. ImSpätherbst und Winter findet man die Raupen bewegungslos, aber unverwandelt, in ihrenGespinstsäcken. Erst drei Wochen vor dem Erscheinen der Motte bildet sich die eigentliche Puppe.
Die Motte ist nicht nur durch die Zerstörung der Körner, sondern auch durch das Zusammen-fpinnen und den faulig riechenden Unrath, der dem Korn und Mehl einen garstigen Modergeruchgibt, schädlich.
Man patscht die Motten tagsüber, wo sie ruhig sitzen, an den Wänden todt, trocknet dasmit Eiern besetzte Getreide im Backofen, wirft das Getreide häufig, hält die Speicher rein, verkauftdas Korn frühzeitig und streicht alles Holz mit Steinkohkentheer an. Alle andern Vertilgungs-rechenden Substanzen, Pfeffer und Salz sind erfolglos.
Körperverletzung kommt in rechtlicher Hinsicht zunächst im Criminalrechte in Betrachtund wird je nach der hervorgebrachten Wirkung mit Gefängniß oder härterer Strafe geahndet.Zu unterscheiden sind hiervon die thätlichen Beleidigungen (s. den Art. Injurie), welche mitgelindem Strafen, in der Regel mit Geldstrafen belegt werden. Die Verletzungen des Körpers,welche auf die Thätigkeit und Arbeitskraft des Menschen meist einen verhindernden Einflußausüben, rufen aber auch Wirkungen civilrechtlicher Ratur-hervor. Wer eine Körperverletzungdurch Vorsatz oder Unbedachtsamkeit verübte, muß dem Verletzten für allen dadurch erlittenenSchaden aufkommen. Der Verletzte hat nicht allein das Recht, die etwaigen Curkosten für deni Arzt, beziehendlich Medicamente erstattet zu verlangen, sondern es muß ihm auch der durch diet zugefügte Verletzung und dadurch hervorgerufene Arbeitsunfähigkeit entgangene, mit Sicherheitzu erwartende Verdienst (s. Interesse) vom Verletzer ersetzt werden. Hiermit wird in der RegelHaus- und Familien-Lexikon. V. * 2