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5 (1863) Fünfter Band. Kopal–Ozon
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444 Maß und Gewicht

(j. o.), 2) das Kilometer von 1000 Metern und das Myriameter von 10000 Metern, alsWegemaße; für Flächen 1) das Are von 100 Quadratmetern, 2) das Hektare von 100 Are(f. Are); für Holz das Kubikmeter unter dem Namen Stere (8tsrs); für andere trockene unfür flüssige Dinge 1) das Liter von 1 Kubikzehntelmeter (Kubikdecimeter) oder Vioaa Kubikme er,2) das Hektoliter von 100 Litern. (Ueber das französische Gewicht s. die Art. Gramm und K>gramm.) Schlimmer als die Vielheit der Maßgattungen ist die von der Gewohnheit der einzelne«Orte abhängige Verschiedenheit der für den nämlichen Zweck dienenden Maße in einem und de>"'selben Lande oder Staate. In manchem Lande hatte früher fast jede Stadt, fast jedes Donsein eigenes Maß, und man ermißt, welche Unannehmlichkeiten und Verwirrungen das bewVerkehr zwischen Ort und Ort erzeugen mußte. In Frankreich war dies der Hauptantrieb für ^Herstellung eines gemeinsamen Landesmaßsystems. Uebler als dort aber war es mit der Vieih^der Maße in Deutschland und der Schweiz bestellt: Hunderte von Ellen- und Getreideinaßejallein zählten diese beiden Länder! Fast überall hat man im gegenwärtigen Jahrhundert 'Pdiesen Ungleichheiten ausgeräumt, und was insbesondere unser deutsches Vaterland anbetrifft' lhaben beinahe alle Staaten desselben wenigstens ein gemeinsames Gewicht (s. d.) angenoinnü"'Auch rücksichtlich der Raummaße nähert sich Deutschland der Einheitlichkeit, die sich ohne Zwesst'wie beim Gewicht, auf der Grundlage des französischen metrischen Systems aufbauen wü •Nachdem im Jahre 1848 die damalige deutsche Centralregierung einen Anlauf nach diesem 3^genommen hatte, der infolge des Untergangs der gedachten Behörde resultatlos blieb, haben üin den letzten Jahren mehrere Einzelrcgierungen der Sache angenommen, und dieselbe ist anDeutschen Bund gebracht worden, jedoch unter dem Widersprüche Preußens, welches dieser ®hörde keine Competenz in materiellen Fragen zugesteht. Vom Bundestage wurde im Jahre 1°eine Commission von Fachmännern ernannt, welche imJanuar 1861 folgendes System vereinbar 'Längenmaß. Einheit das französische Meter, getheilt in 100 Cent zu 10 Will. ^Ruthe zum Feldmesten u. s. w. — 5 Meter. Als Bergwerksmaß das Lachter — 2 Meter-

10000 Meter,

die

Wegemahe: das Kilometer — 1000 Meter, das Myriameter (die Myrie)

Meile = 7500 Meter. ^ ^

Flächenmaß. Einheit das Quadratmeter. Das (französische) Hektar, getheilt in 2 0"zu 2 Morgen, oder in 100 Ar (französische Aren) zu 4 Quadratruthen.

Körpermaß. Grundlage das Kubikmeter. 1) Für Stein- und Erdmassen sowie fürund Werkholz das Kubikmeter, für letztere getheilt in 100 Scheit, für erstere zugleich die '

ruthe von 25 Kubikmetern; 2) für Brennholz die Klafter von 4 Kubikmetern; 3) Hohlm^ kEinheit das (französische) Liter,dyadisch getheilt (in Halbe, Viertel u. s. w.); für trockene Dinge d ■Hektoliter, auch Scheffel genannt, zu 100 Litern (als Gemäße außerdem das halbe und VierteHektoliter, für den Kleinhandel solche zu 10, 5 und 2 Litern, sowie das 1-Litermaß,außerhalb des eigentlichen Handels liegende Zwecke solche zu y a , y 4 und % Liter); für 'jM'Eleiten gleichfalls das Hektoliter, auch Ohm genannt, dann das 1 - Litcrmaß und der Schupps ^y a Liter. (Gemäße von mehr als 1 Liter werden, wenn sie nöthig erscheinen, nach Bedarf ^eine bestimmte Zahl von Litern eingerichtet und der Inhalt der Fässer wird ebenfalls nur eivmin Litern ausgedrückt.) *

Für die Einführung des ganzen Meters als Einheit der Längenmaße macht man geltend^ ;idasselbe schon seit längerer Zeit in wissenschaftlichen und technischen Berechnungen sowie alsstab bei den Ingenieuren und Maschinenbauern üblich ist, daß auch die Sattler, Schneider uPutzmacherinnen sich bei ihrem Bandmaße schon seit mehreren Jahren nach dem Vorgänge w .französischen Fachgenossen des Centimeters (Hundertstel-Meter) bedienen. An sich erscheint in ^das Meter, trotz aller Einreden, als ein zu großes Maß, welches weder unsern Gewohüh^ ^entspricht, noch für manche Zwecke der Messung recht geeignet ist. Dieser Erkenntniß istpreußische Regierung gefolgt, welche durch den Director ihrer Normal-Aichungscommission, ‘Heimen Regierungsrath Beix in Berlin, und zwar schon im Jahre 1848, ein Maß- und Gewiw^system für Deutschland hat ausarbeiten lasten, welches, soweit es die Raummaße betrifft, in ne»^Zeit wieder den preußischen Provinzial-Regierungsbehörden und den Handelskammern zurgutachtung unterbreitet worden ist. Dieser preußische Entwurf empfiehlt sich durchweg durch gfst .liche Motivirung, praktische Ausführbarkeit und, was nicht zu unterschätzen ist, durch Anschliest"an die berechtigten Gewohnheiten. Abgesehen vom Gewicht, rücksichtlich dessen er, wie derwurf der frankfurter Commission, das vorherige deutsche Zollpfund vorschlägt (welches aber ^letztere rein decimal getheilt wissen will, während der preußische Entwurf die inzwischen inund btn meisten andern deutschen Staaten eingetretene Theilung in 30 Loth u. s. w. empstr»