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5 (1863) Fünfter Band. Kopal–Ozon
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527
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' Mikrometer Mikroskop 527

^ durch Entziehung der vermietheten Sache erwachsenen Schadens zu verlangen. Bei einem1 unbestimmte Zeit eingegangenen Miethverhältnisse ist hinsichtlich der Kündigungsfrist°yl zu beachten, daß, wenn eine solche nicht ausdrücklich verabredet oder ortsüblich ist, stetsfür ^'^bschnitte, nach deren Ablauf jedesmal der Miethzins gezahlt zu werden pflegte, auchSahst ^ ebci( ^ tc Frist maßgebend sind. Wurde also monatlich oder vierteljährlich der Zins ge-dtt - ^ muß auch einen Monat, beziehendlich ein Vierteljahr zuvor aufgekündigt werden. Auchüe' n kiefeii Aufkündigungen die abgedachte Bestimmung des Allgemeinen Deutschen Handels->°tzbuchs anzuwenden sein, daß die Kündigung stets auf den Ablauf eines KalenderabschnittsMnzen oder halben Monat, Vierteljahr u. s. w.) zu richten ist. Die Beobachtung dieser Kün-^ ^"3szeit liegt ebensowol dem Vermiether wie dem Abmiether ob. Der letztere hat hierüber, ch die Verpflichtung, den Miethzins pünktlich zu zahlen, die vermiethete Sache pfleglich zu„"^bln und nach Ablauf der Miethsdauer dem Vermiether in dem überkommenen Zustande^ zugeben. Für die durch ordnungsmäßigen Gebrauch entstandene Abnutzung der Sache istbu e * ne st^Mdere Vergütung nicht zu verlangen, indem für die Benutzung und damit ver-toehfc Abnutzung der Sache der Miethzins gezahlt wird. An allen Sachen und Gegenständen,hatt^ * n e ' n vermiethetes Lokal vom Abmiether geschafft werden (sogenannte invecta et illata),, er Vermiether bis zur Erfüllung aller aus der Miethe entstehenden Verbindlichkeiten desMiethers ein Retenti onsrecht, d. h. der Vermiether darf die Jnvecten und Jllaten desMiethers so lange zurückbehalten, bis dieser sowol für die verflossene wie für die etwa bevor-Mnde, contractswidrig abgekürzte Miethzeit seinen Verpflichtungen nachgekommen ist.

!teb ^ Berücksichtigung der namentlich in größern Städten bei nicht pünktlicher Räumung ent-Cnben Unzuträglichkeiten ist zur Ausgleichung von Miethdifferenzen ein kürzeres, sogenanntesH Mniarischos Proceßvcrfahren eingeführt werden. Vermöge des in dieser Beziehung in Sachsen. Uerdings eingeführten Miethverfahrens steht es dem Abmiether, beziehendlich Vermiethert 11 ' um Anberaumung eines Miethverhörs zu bitten, zu welchem der am Gerichtsorte Anwe-rbe peremtorisch (s. Fristen) auf den folgenden Tag vorgeladen werden kann. Bei seinema ^erscheinen wird der Beklagte wegen Ungehorsams (in contumaciam) in die Räumung der^^sttäten verurtheilt. Wird die Vollstreckung der rechtskräftigen Entscheidung (s. Erkennt-beantragt, so ist dem Beklagten zur Räumung der Miethlokalitäten nur eine Frist vonTagen zu setzen, nach deren exfolglosem Ablauf die Räumung durch das Gericht vor-" "°wmen wird.

^ikrometet', ein Maßinstrument, welches gestattet, äußerst kleine Mengen, welche nur mitCz, '^roskop wahrnehmbar sind, zu mesien. Der Haupttheil bei diesem Instrument ist einest^^be mit sehr engen Windungen, welche an ihrem Ende eine zur Axe der Schraube senkrechtststr feine Kreistheilung hat, vermöge deren man eine Umdrehung von einzelnen GradenV snj^ktfjeilan genau ablesen kann. Nehmen wir an, die Windungen der Schraube seienkin ^stEter hoch, so wird, wenn man die Schraube genau einmal um ihre Axe gedreht hat,ttü Abschiebung um diese Länge stattgefunden haben. Dreht man nun um einen Grad, so be-(i h \ 6 Verschiebung nur den 360. Theil, d. h. yi 800 Millimeter. Vermittelst eines Nonius^ kann man nun aber noch leicht Fünftelgradtheile und wol noch weniger ablesen, worausabnehmen kann, daß sich die Schärfe in der Messung hier sehr weit treiben läßt. Die Ein-^tung des Instruments ist nun so, daß ein beweglicher, gewöhnlich durch einen Faden markirteri>ew . buj $ bie Schraube hin und her geschoben werden kann. Dieser Faden liegt dicht überdaß ^'^stopischen Object. Man stellt ihn, wenn es gilt, eine kleine Menge zu messen, , so ein,V ^ enau ben einen Endpunkt dieser Länge berührt, und dreht dann, während man das Object^ ch baz Mikroskop betrachtet, die Schraube, bis der Faden genau den andern Punkt berührt,stest man an der Kreistheilung ab, um viel viel Grade die Schraube gedreht worden ist,brechnxj daraus.die Länge.

hxj ^"kroskop. Mit diesem Namen kann man jedes Instrument belegen, welches geeignet ist,fR'tell ^ogenstände, welche mit bloßem Auge gar nicht oder nur undeutlich sichtbar sind, so dar-bxj bn, daß man sie genau in ihren Einzelheiten erkennen kann. Wenn wir einen Gegenstandsteht f° scheint er uns bald größer, bald kleiner, je nachdem er dem Auge näher oder ferner^lch scheinbare Größe hängt von der Größe des Sehwinkels ab, d. h. desjenigen Winkels,erhält, wenn man von dem Augenmittelpunkt nach den beiden äußersten Grenz-en s ^ hbs betreffenden Gegenstandes zwei gerade Linien zieht. Offenbar wird dieser Winkel<s nt r e ° posier, je näher der Gegenstand an das Auge gerückt kommt. Wenn daher etwas in der^üung nicht mehr deutlich zu sehen ist, so dürfen wir nur näher herantreten oder es dem