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6 (1864) Sechster Band. Pacht–Stapelia
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4 - Pädagogik

schäftigungen. Es kann hierbei noch nicht auf einen eigentlichen Gewinn für Geistesbildunggesehen werden; die Zeit soll nur ausgefüllt werden, wenn auch ohne weiter» Zweck als nur,um Unfug zu vermeiden. Nun wählt das Kind sich selbst Beschäftigungen. Geschieht dies, soist dies gut, denn dann ist zu erwarten, daß es sich am wohlsten dabei befinden und keinen Grundzu Störungen anderer haben wird. Selten weiß jedoch die Jugend sich hinreichend und anhal-tend zu beschäftigen, und es tritt dann die Forderung an die Aeltern heran, den Kindern bestimmteAufgaben zu geben. Hierbei ist jedoch ein den Altersstufen der Kinder entsprechendes bestimmtesMaß zu beobachten, soll nicht statt Zeitvertreib Langeweile, statt Frohsinn Verdruß eintreten.Es ist ferner wichtig, daß die zu wählenden Beschäftigungen wenn irgendmöglich doch auchetwas Geistbildendes enthalten; denn die Jugendzeit ist kurz und die Ansprüche des Lebens sindgroß, und es wird daher nicht wunder nehmen, wenn schon die Beschäftigungen von zwei- bissechsjährigen, der eigentlichen Schulzeit noch entrückten Kindern die größten Ueberlegungen er-fordern. Da nun die Aeltern nicht immer Zeit haben, derartige Untersuchungen anzustellen, ihnenauch nicht immer und ohne weiteres zugemuthet werden kann, die etwa ausgewählten Beschäf-tigungen mit den Kindern selbst auszuführen, so ist seit Jahren schon mit gutem Rechte derFamilie eine Anstalt zur Seite getreten, die durch nützliche, dem kindlichen Alter angemesieneBeschäftigungen die Sorgen der Regierung auf sich nimmt. Es sind die« die Kindergärten (f. d.).Die berechtigte Stellung derselben innerhalb der ganzen Erziehung leuchtet aus dem eben Gesag-ten ein, abgesehen davon, daß eine derartige Anstalt noch ein zweites wichtiges Element derKinderpolizei darbietet, nämlich die Aufsicht. Es ist daher jeder Mutter warm zu empfehlen, ihreKinder einem in der Nähe befindlichen geeigneten Kindergarten anzuvertrauen. Eine sorgsameMutter wird freilich dann noch einen Schritt weiter gehen. Sie wird die dem Kindergarten undder Schule entwachsenen Töchter im Hinblick darauf, daß die Jungfrau dereinst Mutter wird,mit dem sechzehnten, siebzehnten Jahre noch einmal dem Kindergarten anvertrauen. Jetzt abernicht als Schülerinnen, sondern als Lehrerinnen, damit sie für sich wenn nicht des Kindergartensentbehren, so doch mit demselben in die innigste Verbindung treten können.

Aber die Regierung ist nicht blos in den ersten Jahren, sondern während der ganzen Schul-zeit, also bis zum fünfzehnten, sechzehnten Jahre nöthig. Daher müssen auch weitere Gesichts-punkte festgestellt werden. Es muß daher dafür gesorgt werden, daß die vom Kindergarten odersonstwie angebahnten Beschäftigungen auch während der Schulzeit fortdauern. Es kann diesaber nur geschehen einmal wenn die Aeltern sich viel mit ihren Kindern abgeben und ihnen durchSpaziergänge, Gartenarbeiten u. dgl. Gelegenheit geben, überflüssige Zeit nützlich zu verwenden,oder wenn sie ihre Kinder einer Schule übergeben haben, die für genügende Hausbeschäftigungenhinreichend Sorge trägt; dabei ist jedoch nicht gemeint, daß dies von feiten der Schule durchUnmassen von Hausaufgaben, welche die Kinder bis spät in die Nacht an den Schreibtisch bannen,geschehen müsse. Solche Schulen stellen sich in den meisten Fällen dadurch ein Armuthszeugnißaus. Nein, es ist dies so zu verstehen, daß die Kinder aus der Schule herausfiel Interesse fürihre Schulbeschäftigungen mit nach Hause bringen, sodaß sie von selbst und ohne äußern Antriebin der von der Schule angelegten Bahn auch zu Hause weiter fortarbeiten. Dazu ist aber er-forderlich, daß die Schule selbst eine reiche Vorrathskammer von mancherlei für die verschiedenstenKöpfe und Hände paffenden Beschäftigungen darbietet, sodaß womöglich jedes Kind Gelegenheithat, sich eine seiner Individualität zusagende Beschäftigung aussuchen zu können. DerartigerSchulen freilich gibt es nun aber nicht viele, ja im strengen Sinne vielleicht gar keine. Es fälltdaher auch dem Aelternhause eine viel größere Sorge zu, als sonst wol nöthig wäre, und es wirddemnach auch der Aufsicht, dem zweiten Hülfsmittel der Regierung, besondere Aufnierksamkeit zu-gewendet werden müffen. Hier gilt es nun aber große Vorsicht anzuwenden. Eine beständigeAufsicht ist nicht möglich. Wäre dies aber auch der Fall, so wäre sie in eben dem Grade schäd-lich wie eine Polizei, die alle Schritte des Bürgers vor ihr Forum ziehen wollte. Eine peinlichstrenge Aufsicht hat nur zur Folge, daß der gutwillige Gehorsam, der vorhanden ist, ganz ver-loren geht, oder daß die Schlauheit zum Wettstreite herausgefordert wird. Was das Erste anbe-trifft, so muß ein Verhältniß gefunden werden zwischen dem Zwange und der noch übrigen Frei-heit. Die Kinder müffen frei sein und dürfen nicht bei jedem Schritte in die Gefahr zu kommenglauben, Züchtigung zu erhalten. Dagegen müssen bestimmte, dem Kinde scharf eingeprägteSchranken gegeben sein, über die unter keiner Bedingung hinausgegangen werden darf. So zeigtdie pädagogische Erfahrung, daß sich die Jugend viele Einschränkungen gefallen läßt, wie dieseEinschränkungen feste und bestimmte Punkte treffen und daneben noch ein unbestimmter Raumfür die Willkür offen bleibt. Was das Zweite anbelangt, so kann schwerlich ein Auffeher sich