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6 (1864) Sechster Band. Pacht–Stapelia
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Regalien und Monopole

Jy 1 3 v i-'3al (England), in andern wieder alle Metalle, in manchen auch Stein- und Braun-chleii, bisweilen sogar Torf, Marmor und andere Dinge. In Deutschland gehörten die unter-mischen Schätze bis ins 11. Jahrhundert unbestritten dem Grundbesitzer. Während der Minder-lahrigkcit Heintich's IV. und während der langen Regierung (10561106) dieses unselbstän-u 3 eu und unglücklichen Fürsten maßten sich die Beamten des Reichs das Salz - und Bergregal

Uldcin sie zwar das Reichsintereffe verschoben, meistens aber die Nutzungen in den eigenenliießcn ließen. Noch nach Heinrich's IV. Tode hatten große Grundeigeuthüincr auch unbe-schränkte Eigenthnmsrcchte an die unterirdischen Naturschätze, und der königliche Befehl, daß keinM^atodicncr, sei er Herzog, Markgraf, Graf oder irgendein anderer Hoher oder Niederer sich^Icinben solle, fernerhin Ansprüche auf solche Erträge zu machen, lieferck für jenen Sachverhalt deneweis. Die Leichtigkeit, mit welcher das Salz- und Bergregal, für welches das Recht auf^'treulose Güter in Anspruch genommen wurde, als Privilegium verliehen ward, war dann''Uch die Ursache, daß man sich in jene Anschauung leicht fügte und nicht viele Schwierigkeitenoc Durchführung entgegensetzte. Durch die Goldene Bulle wurde im Jahre 1356 den jiurfürsten, a » Bergwerksregal verliehe», und mit dem Entstehen der Landeshoheit gingen auch die Regalienuninerinehr auf die Fürsten über. Verschieden von dem Bergwcrksregal ist die Berghoheit,"°»nt inan das Oberaufsichtsrccht des Staats über den Bergbau bezeichnet.

Da» Postregal erstreckt sich zum Theil auf das Recht der Beförderung von Briefen undpacketen innerhalb einer gewissen Gewichtsgrenze, zum Theil auch auf die Beförderung von Per-. on, sofern den Unternehmern das stationsweise Umspannen untersagt ist. Eine burgundisch-oiederländische Post wurde zuerst im Jahre 1516 angelegt und besorgt durch niederländische Post-güter aus der Familie von Taxis, und 1615 wurde dem Fürsten von Thuen und Taxis dasy Ichspostregal als Reichsmannslehn verliehen; im Laufe der Zeit haben die meisten deutsche»Staaten sich mit dem Fürsten von Thnin und Taxis abgefunden. In Rußland ist die Braunt-^nbrennerci Regal, in Oesterreich und Frankreich die Tabacksfabrikation Regal, beziehungs-Ve M c der Tabackshandel Monopol.

Muß man, vorn volkSwirthschastlichcn Standpunkte aus betrachtet, sich gegen jede Staats-""ternehmung aussprechen, so gilt das noch besonders, wenn der Staat den Atleinbetrieb besorgtund jede Concnrrenz dadurch beseitigt. Unter den genannten Regalien können nur das Münz-gol und das Postregal, soweit solches sich auf die Briefbcförderung bezieht, Rechtfertigunguuden, und unter den übrigen sind das Salzregal und das Salzmvnopol die schädlichsten, indem Salz nicht blos ein unentbehrliches Nahrungsmittel für Menschen und Thiere ist, sondernin von Gewerben die mannichfaltigste Verwendung findet, und die freie Concurrenz durchle diel billigern Preise, als diejenigen sind, zu denen der Staat das Salz abgibt, zunial bei derOllern Staatsproduction, eine Menge Industriezweige bedeutend heben und für das Volkswohlmitige Folgen haben würde. Gegen die Aufhebung der Regalien und Monopole wendet man^Mfach ein, daß der Staat die daraus fließenden Einkünfte nicht entbehren könne und der Aus-

fall

nach der Aufhebung durch Steuern gedeckt werden müsse. Darauf ist zu erwidern, daß der

mat der schwerfälligste und theuerste Producent ist, daß also alle Staatsangehörigen als Con-oiNcnten der staatlichen Producte indirect, ohne es recht zu wissen, diese Staatseinkünfte auf-M»geu, daß sie mithin durch die billigere und leichtere Beziehung solcher Producte aus Privat-lande» gewinnen und daß die Privatproducenten und Händler ja Einkommensteuer zahlen würden,° . für die Staatsfinanze» sich eine neue Einkommenquelle erschließt, welche mindestens ebensoJgiebig ist als die der Regalien und Monopole, und welche nichts Gehässiges und Widernatür-'chcs au sich hat. Die Regalien und Monopole sind Ueberbleibsel der Vergangenheit, sie erinnerng r°he Gewalt, an die Eigenmächtigkeiten des Mittelalters, deren Ausfluß sie sind, sieginne» die Production und den Verkehr, und ihre Aufhebung vereinfacht die ganze Staats-raschino. Den Charakter von Monopolen haben auch die Patente, ivelche dem technischenfortschritt weit mehr entgegen sind, als sie ihn befördern, wie von vielen Seiten noch behauptetsio gehören, wie die Regalien, zu den künstlichen Monopolen, indem sie durch positivesocht geschaffen sind und mit dem natürlichen Rechte jedes Menschen iir Widerstreit kommen;gßerdeni gibt es aber noch natürliche Monopole, wenn nämlich gewisse Unternehmungen zeit-ocklg keine Concurrenz haben oder in einer Weise sich auszeichnen, daß trotz der freien Con-andere nicht dagegen aufkommen können. Eine Eisenbahngesellschaft z. B. hat so langer natürliches Monopol, als keine andere ihr in ihrer Bahnlinie Concurrenz macht; ein Fabri-»t, welcher vermöge eines Fabrikationsgeheimnisses Vorzügliches leistet, hat nicht minder sooge ein natürliches Monopol, als nicht ein Concurrent ihn erreicht hat oder überstügelt.