Holzstoß — Holzvcrsteigcruug.
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chen werden. Noch wirksamer soll eine, aus dem Vitriolerz selbst bereitete,Auflösung sein, wie man sie auf Bestellung in dem Vitriolwerk Moschwigbei Schmiedeberg erhält. Wendet man Alaun an, der viel schwerer lösbarin Wasser ist, so muß man dessen Lösung- im 4fachen Gewicht von Was-ser, in der Siedehitze veranstalten; übrigens mit der Lösung ebenso verfah-ren, wie mit der des Vitriols. Will man das Küchensalz endlich zur Ver-tilgung des Schwammes in Anwendung bringen, so reibt man solches trockenin die vom Schwamm belasteten Stellen zu wiederholtenmalen ein.
Holzfssoß , wird jeder regelmäßig zusammengesetzte Haufen Holz ge-nannt, s. Beuge. Es ist vorzüglich ein in Breslau gebräuchliches Maßfür Klafterholz, 10 brcslauec Ellen oder 18} rheinl. F. lang, ü Ellen oder9^ rheinl. F. hoch mit 3 F. Klobenlänge, enthält ü04 rheinl. Cubikfußund — 4j preuß. Holzklafter.
Holztabellen, nennt man Tafeln, auf denen der stercometrischeHolzinhalt der Bäume und Stämme so berechnet ist, wie er sich bei einerverschiedenen, bestimmten Länge und Stärke derselben verschiedentlich verhält.
Holztag , ist der Tag, wo es erlaubt ist, angewiesenes Holz ausdem Walde zu bringen, oder auch, bei einer Berechtigung dazu, dürresHolz, Raff- und Leseholz (s. d.) darin zu sammeln.
Holztaube, s. Hohl taube.
Holztaxe, s. Forsttaxe.
Holzverfchwendung, ist aller unnütze Verbrauch des Holzes;s. Holzbedürfniß und Ho'lzexsparung.
Holzverstergernng, Holzlicitation, Holzsubhastation,ist- wenn man Holz öffentlich zum Verkaufe ausbietet, und es demjeni-gen überläßt, der das höchste Gebot gethan hat. Eine solche Versteigerungkann für den Verkäufer oder Holzeigenthümer nützlich sein: a) wenn er vonZeit zu Zeit jedesmal weniger Holz zur Versteigerung bestimmt und aussetzt,als die concurrirenden Käufer zu kaufen wünschen; 1») wenn kein Einver-ständniß unter den Steigercrn stattfindet; c) wenn man das Holz in klei-nen Posten oder Massen aussetzt, damit Jeder mitbielen kann; <i) wennHolz verwerthet werden soll, für welches der Preis schwer zu bestimmen ist;c) wenn die Ratisication vorbehalten wird, um auf den Fall gesichert zusein, wenn durch Einverständnisse das Holz unter dem Werthe oder derTaxe hat zugeschlagen werden müssen u. s. w. Letzterem ist jedoch schon da-durch vorzubeugen, daß man das Holz nicht unter der Taxe an- oder aus-bietet. — Vor einer solchen Versteigerung wird dem Publikum in derUmgegend, der Tag, die Stunde und der Ort öffentlich, oder durch Um-laufsschreiben bekannt gemacht, an welchem die Versteigerung abgehaltenwerden soll, so wie darin die Gegenstände zu bemerken sind, welche zurVersteigerung ausgesetzt werden sollen. Im Termine der Versteigerung wirdein Protocoll aufgenommen, worin alle Bedingungen, unter welchen denMeistbietenden das Holz überlassen werden soll, folglich auch die Zahlungs-termine bestimmt ausgesprochen sein müssen. Dieses Protocoll wird denEoncurrcnten laut und deutlich vorgelesen, und dann die Versteigerung andem Orte, wo das Holz liegt, vorgenommen, damit jeder die Beschaffenheitdesselben beurtheilen kann. Für jeden Posten wird der Meistbietende imProtocolle bemerkt, und dieser unterzeichnet seinen Namen, zum Zeichenseines Eingeständnisses. An einigen Orten wird diese Namensunterschriftnur bei großen Summen gefordert, bei kleinen aber dem protvcollführenden