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Erster Theil.
gen Jahren sind diejenigen Grundsätze allgemein verstanden undverbreitet, welche ihren Einfluß auf die Handelsgesetze ausübensollten. Die günstigen Folgen der Aufhebung so mancher Be-schränkung, die einst von der Nation begünstigt und, als in«Sinne des Handelsvortheils, angcsehn wurden, haben bewiesen,wie sehr jene Vortheile überschätzt wurden, oder, um richtiger zusprechen, wie sie die beabsichtigte Wirkung ganz verfehlten undzugleich, wie ganz unmöglich es ist, jene Beschränkungen aufrechtzu erhalten, wenn sie nicht von der gewaltsamen und unnatür-lichen Hülfe des Krieges begleitet sind, während dessen Dauerfreilich die überlegene Macht sowohl kommerzielle als politischeGesetze zu geben und andere Nationen ihrer Vergrößerung undihren Vortheilen zinsbar machen kann.
Jede gesetzliche Einmischung zwischen dem ManufacturisteNund den, durch ihn beschäftigten Arbeitern muß sich nothwendigals nachtheilig für den Handel erweisen, den er treibt. Eine un-verhältnißmäßige Steigerung des Lohns bringt, in natürlicherFolge, eine nachtheilige Wirkung in dem Absatz hervor, so daßdie Steigerung des Preises für irgend einen Gegenstand — zuunerheblich, als daß man denselben von Einfluß auf das Ganzehalten würde — oft den Ruin einer Manufaktur nach sich ge-zogen hat, indem entweder der Geschmack des Publikums da-durch eine andere Richtung genommen, oder, indem eine, nichtdurch Beschränkungen gehemmte, Mitbewerbung eintrat.
Zu Anfange des Jahres 1779 wurde ein großer Mangelan italienischer Organsinseide fühlbar, die zum Aufzug der Sei'denzeuge ein unentbehrliches Bedürfniß der Manufakturen ifl-Es erfolgte deßhalb die Einführung derselben unter einigen be-stimmten Flaggen und in gleichfalls bestimmte Hafen, auf 20Tage, von dem Anfange der letzten Parlamentssitzung gerechtnet, durch eine besondere Erlaubniß. Dieses Nachlassen warddurch verschiedene, auf einander folgende Parlamentsschlüsse, vonJahr zu Jahr mehr ausgedehnt und bis zum Abschluß des Frie-dens. Nach einer Prüfung des Manufaktur-Zustandes, und deindaraus resultirendcn Ertrage, belicf sich in Großbrittanien die-ser nach der darüber gemachten Bekanntmachung, rm Jah^1783 auf 3,359,000 Pfd. Sterl-, und es wurde Zugleich er-wiesen, daß derselbe sich im Zustande des Steigcns befand.
Jahre 1748 wurden die Abgaben für die rohe Seide auf 4Schilling 6 Pcnce pr. Pfd. vermehrt, für die gewickelte auf 2Schilling. Dagegen wurden bedeutende Rückzahlungen bei der