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Erster Theil.
Haus der Käufer; um aber dabei keinen Verlust zu leiden, asse-curirten sie die Contrebande in eigends zu diesem Behuf errich- pteten Versicherungs - Comptoirs, und wo man, gleich den Assecu- hranzen gegen die Elemente, für den Betretungsfall Actien erhielt, tDie Prämie sank oder stieg, je nachdem die englischen Steuer- sofsicianten mehr oder weniger Wachsamkeit bewiesen. *) s
Die Regierung, welche Kenntniß von diesen Umgehungen r
der Steuer erhielt, überzeugte sich von der Unmöglichkeit, densel- h
den zu begegnen, und so blieb die Zulassung der Seidenwaaren r
länger keiner Unentschlossenheit unterworfen. Der einzige noch h
fragliche Punkt war nur noch, auf welche Weise man aus dersel- j
ben die möglichst höchste Einnahme beziehen könne. Man sahein, daß eine zu hohe Besteurung nur ein neuer Vorschub für ,
die französischen Schmuggler und die Contrebande - Comptoirs (
sein werde; und diese Gewißheit auf der einen, die Befürchtun- s
gen der Manufacturisten auf der andern Seite, setzte die Regie- <
rung in große Verlegenheit über die Lösung dieser schwierigen >
Frage. j
Außer der ungeheuern Ausgabe, welche ein Steuersystem, jhinsichtlich des nothwendigen Personals erfordert, wenn dasselbe! >dem ungesetzlichen Handel mit Erfolg begegnen soll und die durch ! <das Gouvernement gedeckt werden mußte, wollte dasselbe auch Ischeinbar einer moralischen Verpflichtung genügen, indem es, ft !viel als möglich, allen Anlaß zu dem Verbrechen des Schmug- >gelns entfernte. Es ist eine allgemein vorherrschende Ansicht uN- 'ter der geringen Volksclasse, daß es nur ein geringes gesetzliches >Vergehen sei, die Steuer zu umgehen; und, nach der Aufmun-terung zu schließen, welche die Schmuggler finden, ist diese Ideenicht allein auf diese Classe beschränkt.
') Zu der nämlichen Zeit, als in der Besteurung ausländischer Seiden-waaren, die letzte Abänderung (im April 1820) gemacht ward, bewies derehrenwerthe Präsident Vesey Fitzgerald, auf die Autorität der fraN'zösischen Kaufleute gestützt —> dem Unterhause, daß der Kostenbetrag deEinschmuggelns und der Afsecuranz auf den Kros >Io bsuplos sich 28 d>29 Procent seines Werthes belisf, auf Atlasbänder zu 24 — 25, bei Sät'cenetbändern, auf 25 — 26, bei (Gaze-) Florbändern mit Mustern 28 2 s.
Blonden 12 — iz Procent. Der große Unterschied bei letztern rührt voderen höherm Werth, im Verhältniß zu ihrem Volumen her, was deSchmuggler die Sache erleichtert. Es wurde bei dieser Gelegenheit anerwiesen, daß, seitdem durch eine Besteurung dem Crepp — dem eCrepp und dem glatten Flor der gesetzliche Eingang gestattet worde.diese Artikel nicht mehr eingeschmuggelt würden.