Fünftes Capitel.
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Wenn gesetzliche Vergehungen jedoch aus dem Gesichts-punkt ihres Einflusses, auf das allgemeine Wohl der bürgerlichenGesellschaft, beurtheilt werden müssen, so ist das der Steuercon-' travention keineswegs als ein harmloses zu betrachten; denn der
- stebertreter kommt, indem er in einem Theile das Gesetz umgeht,sehr leicht zu einer Nichtachtung aller, die in fortschreitender De-
' woralisation, ihn stufenweise von Vergehen zu Verbrechen führt,
' bis Herz und Gemüth allmählich gänzlich verdorben und ent-' Wenscht werden. Die grausamsten und wildesten Mörder habeni häufig ihre erste Schule in der Vertheidigung der Gegenstände' ihres gesetzwidrigen Handelsverkehrs, gemacht.
) So lange die Nothwendigkeit überall noch eine Besteu-
^ rung erheischt, wird es eben so wenig zu hoffen sein, daß das
^ Schmuggeln aufhöre, als es der wachsamsten und strengsten
^ Regierung möglich sein würde, diesem Verkehr vorzubeugen, der
^ als ein gewinnreicher Zweig des Unterhaltes, mit Eifer und Thä-
' tigkeit betrieben wird. Daß aber viel geschehen kann, demselben
iU begegnen, indem man ein richtiges Maß der Besteurung feft-' sitzt, daS ist erwiesen; nicht minder, daß, seit die Steuer auf
^ den gegenwärtigen Satz für fremde Seidenwaaren reducirt ist,
> es den Kaufleuten, hinsichtlich des Gewinns ziemlich gleich sein^ kann, ob die Waaren den Weg durch das Steuerhaus nehmen,
' »der ob der Steuerbetrag als Assecuranz zur Sicherung für das
' Ergriffenwerden, gezahlt werden muß. Die Forderungen des
^ Gouvernements, in Gestalt von Steuer, stellen sich denen der
, Schmuggler, als Compensation für die Assecuranz, beinahe gleich,^ Und dieses berechtigt zu dem Schluß, daß die eingeschmuggelten
Seidenwaaren sich sehr verringert haben. Viele Personen fin-den keineswegs, oder doch nur geringen Anstoß, an der Ungesetz-lichkeit, womit sie Waaren beziehen, allein Ire scheuen Unterneh-< bringen, wobei Gefahr und Verlust drohen, und ziehen eS
e d°r, den Weg der tugendhaften und guten Bürger zu wandeln,
z >°bald sie in der entgegengesetzten Richtung keinen außerordent-
z «chen Gewinn finden. —
- Eine hohe Besteurung bewirkt schon einen großen Reiz
, iUn, Schmuggeln, doch liegt ein viel größerer in gänzlich verbo-
^ benkn Artikeln. Diese bieten dem gesetzwidrigen Verkäufer da-
- durch große Aufmunterung, daß sie die zahl- und einfluß-
« Me Klasse zu seinen Kunden machen, die den Werth der
77'uZk nach ihrer Seltenheit und der Schwierigkeit des Besitzesbwägt, der mit dem ersten Hauch der Aufhebung des Verbots,