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Erster Theil.
verschwindet. Ist eS nicht notorisch, daß man gerade in der <Zeit des Verbots in jeder Gesellschaft, die Anspruch auf die Aus- IZeichnung macht, modern zu sein, französische Seidcnzeuge und iBänder fand, und in den Taschen aller Männer der höher« >Klasse und des Mittelstandes seidene Taschentücher zu finden wa- ^ren, die selbst den Nacken des Handwerkers und Arbeiter- schmück- !ten? l
Durchaus verbietende Gesetze werden, wie es scheint, als lungerechte und eigenmächtige Eingriffe in die natürliche Freiheit Ider Menschen betrachtet, sie werden nicht durch die Moral sanc- itionirt und deßhalb ohne Anstand, auch von den Personen über- itreten, die sich ein Gewissen daraus Machen würden, die Zahlungeiner Steuer zu umgehn, die auf jene gänzlich verbotenen Dinge, lim Falle der EinführungScrlaubniß, gelegt sein würde. *) l
Wir behaupten nicht, daß die fremden verarbeiteten Sei- I
denwaaren auf einmal frei von aller Besteurung bei der Einfüh- l
rung sein sollen. Man hat bestriltcn, ob irgend ein Schutz >
für dieselben in Anspruch zu nehmen sei, weil der fremde Ma- >
nufaclurist sich in dem Lande befindet, wo die Seide gewonnen !
wird, während der Engländer die Kosten des Transports bei sei- i
nen Fabrikaten zugleich In Anrechnung bringen muß. DiesesArgument aber verdient kaum eine Berücksichtigung, da der Trans-port der concurrirenden, verarbeiteten Artikel wenigstens eben st
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') Der übt« Einfluß prohibirender Gesetze auf die Moralität der bür-gerlichen Gesellschaft, wurde bei der, in der vorigen Note erwähnten Gele-genheit folgender Gestalt bekräftigt, „Die Prohibition wacht den Handel
— sagt Herr Fitzgeralb, zu einem Schauplatz anstößiger, willkürlicherGesetze, die dirs Volk in dem schönen Rechte krankt, frei nach seiner Nei-gung zu handeln, und doch seine Bedürfnisse unberücksichtigt läßt. Niemandfühlte sich zum Gehorsam gegen diese Gesetze verpflichtet und so entstandin den Gemüthern eine Gleichgültigkeit gegen die Gesetze und eine Gewohn-heit, denselben zuwider zu handeln. Ich habe gesagt: sie waren unwirksanilWill aber daS Unterhaus diejenigen aufmuntern, die es unumwunden ge-stehen, daß sie sich bemühen, die Rückkehr jener Bestimmungen zu bewir-ken? Ich will wo möglich auS dem Gesetzbuchs solche gesetzliche Verbre-chen verbannen, die das Volk nicht für moralisch hält. Ich möchte öffens-lichen Denuncianten nicht die Gewalt zugestehn, in das Haus von Indi-viduen einzudringen, ich möchte selbst königlichen Ofsicianten nicht erlauben»wegen stscalischer Anordnungen die Wohnung eines Engländers zu verle-tzen. Ich kann der Maßregel nicht beistimmen, daS Manufacturwesendurch so verhaßte Mittel zu beschützen, noch weniger kann ich eS, wenn iwsehe, daß selbst die Anwendung dieser Mittel nicht das Schmuggeln zu veshindern vermag, sondern daß alle dies« verhaßten und widrigen Mit»gänzlich unwirksam sind.