Bedeutung des Waldbaues und der Betriebsarten.
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mehr aber der Waldbau sich vervollkommnet, je mehr sich darnach und nachdem Preise der Walderzeugnisse sein Aufwand verlohnt, desto mehr wird auchder Waldwirth im Stande sein, zu seinem eigenen Vortheile das Arbeitsein-kommen seines Betriebs zu vermehren.
M. s. meinen Vertrag über die gegenseitigen Verhältnisse der Land- und Forstwirthschastim tS. Hefte der neuen Jahrbücher der Fachkunde, Darmstadt 1839.
8 12. Vom Hochwaldbetricb.
Eine bestimmte Beurtheilung zur Wahl der Betriebsarten setzt die Lehre von der Betriebs-einrichtung voraus, welche erst weiter unten (§. 71. rc.) folgt.
1) Der Betrieb, bei welchem der Waldwirth den Bestand zu einer grö-ßeren Höhe und Stärke heranwachsen läßt und ihn bei oder nach schließlicherFällung hauptsächlich durch Saat (natürliche oder künstliche) oder Pflanzungzu demselben Zwecke verjüngt, wird Hochwald-Betrieb genannt. Währendder Zeit bis zu dieser schließlichen Fällung finden mir diejenigen Fällungenstatt, welche zur Hinwegräumung der für den Schluß entbehrlichen und derBestandsenlwicklung hinderlichen Stämme erforderlich sind (m. s. Nr. 2. deS8- 7.) und Durchsorstungen (im Gegensatz zur schließlichen Fällung auch Zwischen-nutzungen) genannt werden. Die nähere Bestimmung des vorthcilhaftesten Alters,in welchem die schließlich«: Fällung („Hauptnutzung" im engeren Sinne im Ge-gensatz zu den Durchsorstungen oder Zwischennutzungen) stattfinden soll, ist eineAusgabe der Betriebseinrichtung; in der Regel läßt man den Bestand dasAlter erreichen, worin er nicht allein vollständig seine Mannbarkeit, sondernauch die dem höchstmöglichen Ertrage und dem Gebrauche entsprechendste Be-schaffenheit erreicht hat. Dieses ist gewöhnlich der Fall in folgenden Altern:bei Eichen 120 bis 160; Buchen und Weißtanncn 100 bis 130; Lärchen (imGebirg), Kiefern und Fichten 80 bis 110; Ulmen, Eschen, Ahorn und Hain-buchen 70 bis 100; Lärche (in der Ebene), Birke, Erlen und Aspen 40 bis60; Sahlweide 20 bis 40 Jahren. (M. vgl. §. 72.)
2) Der Hochwald hat vor allen anderen Betriebsarten im Allgemeinenden Vorzug der vollständigeren und vielseitigeren Erreichung des Waldzweckes;er ist daher überall vorzuziehen, wo nicht besondere Gründe zur Wahl eineranderen Betriebsart drängen. Man theilt die Hochwallvvirthschaft in den schlag-weisen Betrieb und in die Plenter- oder Fehmelwirthschaft ein. „Schlag-weise" heißt der Betrieb, wenn die schließlich«: Fällung zur Hinwegräumung desganzen Bestands binnen einem oder wenigen Jahren erfolgt, in Folge dessen,Behufs der jährlichen Nutzung, nur ein verhältnißmäßiger Theil der Fläche(Schlag) *) dieser Fällung unterworfen wird und das Streben dahin gerichtetist, jeden Bestand aus Stämmen gleichen Alters zusammenzusetzen. (M.s. die Schlagführnng in 88- 31 bis 33.)
3) Die Plenter- oder Fehmelwirthschaft bezweckt den Umlauf der Nutzungdurch Zusammensetzung der Bestände aus allen Altersstufen und die stets gleich-mäßige Unterhaltung dieser Zusammensetzung in allen Beständen desselben Waldes;die Nutzung besteht daher hier aus der Wegnahme der ältesten und derjenigenStämme, welche für jenen Zweck nicht nöthig sind, auf der ganzen betreffendenWaldfläche. Der schlagweise Betrieb hat den Vorzug leichterer Ordnung und(in derzeitiger Ausführung) größeren Ertrags; die Fälle, in welchen ein plen-terweiser Betrieb (die Fehmelwirthschaft) nöthig ist, werden in den 88- 34.und 35. angegeben.
') „Schlag" überhaupt heißt ein gleichzeitig derselben Hiebsopcration unterworfener Waldtheil.