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Die Forstwissenschaft.
§. 13. Vom Niederwaldbetricbe.
Der Betrieb, bei welchem der Bestand in dem Alter genügender Ausschlag-fähigkeit nächst dem Boden gefällt wird, um, so viel möglich, seine Verjüngungdurch Stock- und Wurzelausschlag herbeizuführen, heißt die Niederwald-wirthschaft (in. s. deren Schlagführung §.36.). Er trägt diesen Namen, weilin dem erwähnten Alter der Bestand bei Weitem noch nicht die Höhe desHochwalds erreicht, und wird, des wesentlich damit verbundenen schlagweisenAbtriebs wegen, auch „Schlagholz"-Betrieb genannt. In der kürzeren Zeit,welche man mir bis zur Hauptnutzung zu warten nöthig hat, somit auch indem geringeren Materialkapitalsersordernisse (8- 11. Nr. 2.) und in der, ver-hältnißmästig größeren Fläche des Jahresschlags liegt eine Hanptveranlafsungdieser Betriebsart und ihrer Annehmlichkeit bei kleinem Laubwaldbesitze. Nächst-dcm bieten mitunter größeres Bedürfniß an Reisholz, Zweck der Rindengewin-nung (m. s. K.44.), oder der Uferbefestigung, Leichtigkeit des Bodens, Vor-handensein der zum Stockansschlag vorzüglich geeigneten Holzart (z. B. Weide,Aspe, Linde, Nr. 5. des §. 6.), Rechtsverhältnisse u. s. s. Gründe dar, welcheden Nicderwatdbetrieb vor dem Hochwaldbetriebe empfehlen. Er bat bei unserenbesseren Laubholzarten im jährlichen Durchschnitte beiläufig nur die Hälfte desHochwaldertrags und den Nachtheil der leicht in Folge des öfters wiederkeh-renden Abtriebs eintretenden Bodenverschlcchternng.
§. 14. Vom Mittelwaldbetriebe.
Mittelwald nennen wir den Wald, welcher auf derselben Fläche ausHoch- und Niederwald zusammengesetzt ist, d. h. einen Niederwald, in welchemplenterwaldähnlich so viel Oberholz übergeholten wird, als mit dem Gedeihendes Stockausschlags verträglich und zur Erzielung der beabsichtigten stärkerenHolzfvrtimente erforderlich ist. Man nannte den Mittelwaldbetrieb daher früher„Compositionsbetrieb." Die Abstufungen in der Zusammensetzung sind mannig-fach, erheischen aber eine dem Zweck der vereinigten Betriebsarten entsprechendeOrdnung. Die Schwierigkeit der Erhaltung dieser letzteren und der Vermei-dung der Nachtheile, welche das Uebermaaß von Obcrholz dem Niederwald unddie Minderzahl von Oberständern dem Zwecke des Compvsitionsbctriebs zufü-gen, sind die banptsächlichen Schattenseiten dieser Betriebsart, welche in ihrerrationellen Ausführung den Vorzug bedeutend höheren und vielseitigeren Ertragsvor dem Niederwald bat, folglich unter Umständen, die diesen letzteren empfeh-len (namentlich bei kleinem Waldbcsitze oder anderweitig drängendem Bedürf-nisse), unter Voraussetzung regelmäßiger sorgfältigster Behandlung, vorzuziehenist und mitunter einen Weg darbietet, den Ucbergang vom Nieder- zum Hoch-wald zu vermitteln, oder die Rückkehr zu letzterem zu erleichtern. (M. s. 8-37.).
§. 15. Von der Kopfholz- und Schneidelwirthschrft.
Wenn die dazu geeigneten Holzarten (Weiden, Pappeln, Hainbuchen u. s. f.,m. s. Nr. 5. des 8- 6.) nach Erreichung der geeigneten Stärke wenigstens 4,(meistens 12) Fuß über dem Boden abgehauen werden, um einen^Wiederaus-schlag oben am Stamme (am Kopfe) zu veranlassen und durch periodischen Ab-hieb dieses Ausschlags in Zeiträumen von wenigen Jahren eine Holznutzung zuerhalten, so nennt man dieß Kopfholzwirthschaft. Wenn der Abhieb desoberen Stammtheils entweder unterbleibt oder in größerer Höhe geschieht undhauptsächlich die Holznutzung durch Abhieb und Abschneiden der Seitenäste be-wirkt wird, so nennt man dieß Schneidelwirthschaft, zu welcher sich vorzüg-