Dom Hvlzanbaue.
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lich Ulme, Esche, Ahorn u. s. s. eignen. Beide Betriebsarten (§. 39.) findenvorzüglich da statt, wo mit Rücksicht auf Graszucht, Weide u. s. f. die Stämmein einer hiernach bemessenen Entfernung gepflanzt werden oder man von Baum-reihen oder einzelnen Stämmen eine zeitweise Holznutzung gewinnen will. Inmanchen Gebirgsgegenden hat die Schneidelwirthschaft auch den Zweck, grünesFutterlaub für das Vieh oder auch Streumaterial zu gewinnen und erstrecktsich auch auf Wcißtanncn und Fichten.
Hackwald-, Haubergs-', Röderland--, Baumfeldwirihschast aehörenzum Thema der landwirth-schaftlichen Zwischennutzung (K. 43).
Zweite Abtheilung.
Von der Holzzucht im Besonderen.
Die Unterscheidung zwischen „natürlicher" und „künstlicher" Holzzncht paßt nicht mehr fürden jetzigen Stand des Waldbaues (m. s. §. 10.). Beide nebmen sowohl Kunst als Natur inAnspruch. Die Künstlichkeit beschränkt sich nicht auf das Aussäen mit der Hand und Pflanzen,das Wirken der Natur nicht auf das freiwillige Abfallen oder Abfliegen des Samens von denBäumen. — Unter den viele» Schriften beben wir die beiden folgenden hervor: 1) H. Cotta,Anweisung zum Waldbau, 6. Aufl. Dresden 1845; S) Dr. Kwinner, der Waldbau inkurzen Umrissen, 3. Aufl., Stuttgart 184S.
Erster Abschnitt.
Dom Holzanbauc.
8- 16. Von der Waldentstehung und Holzbcstands begtündung überhaupt,den Hauptarlc» desHolzanbaucs und ihrer Wahl.
1) Die Natur bewirkt die Waldentstehung, sobald keimfähiger Samen mitden Bedingungen des Keimens und weiteren Gedeihens zusammentrifft (§. 6. Nr. 1).Die Betrachtung dieser „natürlichen" Waldentstehung gibt dem Forstmanne Stoffzur Folgerung der Regeln seines Verhaltens. Da aber jenes Zusammentreffenvon Zufälligkeiten abhängt, folglich nach Umständen eine längere Zeit bedarf,als der forstwirtschaftliche Zweck gestattet, so muß der Forstwirth durch seineOperationen dasselbe möglichst zu beschleunigen suchen. Dieß ist eine vorzüg-liche Aufgabe des Holzanbäncs. Sie kann bei fehlendem Ober- oder Neben-bestande von Mutterbäumcn für unseren Zweck nur durch 'künstliche Saat oderPflanzung, bei vorhandenem", genügendem Oberstande dagegen auf dem Wegeder (im „Aufschlage" oder „Ausluge" des von den Mntterbänmen abfallendenSamens bestehenden) sogenannten „natürlichen" Verjüngung (§. 10.) durchangemessene Schlagführnng häufig gelöset werden. Wenn aber auch die Regelndieser letzteren (m. s. den zweiten Abschnitt dieser Abtheilung §§. 31—37.)noch so sorgfältig befolgt werden, so sind dabei immerhin meistens Nachhülfender Bodenbearbeitung, nicht selten selbst künstliche Nachbesserungen nöthig, über-haupt stets die allgemeinen Regeln des Holzanbaucs mit im Auge zu behalten.Geschieht aber auch dieses, so wird doch in der wirklichen Praxis auf demWege natürlicher Verjüngung der Fortschritt des Betriebs öfters gehemmt, derGewinn an Obcrstandsznwachs durch den Verlust an Unterwuchsznwachs aus-gewogen, der Kostenbetrag wegen der Nachhülfen und des Zeitverlustes wenig-stens nicht geringer. Hieraus ergeben sich als Re'gel überall da, wo ein pfleg-licher Waldbetrieb bezweckt wird, folgende Grundsätze: a.) Nur für Buche undWeißtanne bildet die natürliche (d. h. die durch Abfall des Samens von denMntterbänmen erfolgende) Verjüngung mit Samenstellung *) das vorzugsweise
") M. s. meine Kritik der natürlichen Verjüngung S. 88 des 16. Hefts meiner Jahrb.