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Die Forstwissenschaft.
8- 72. Von Ordnung der Schlagführung.
1) Die Umtriebszeit und der Einrichtungs-Zeitraum (Nr. 4. des §. 71.)des Hochwalds, nach Umständen auch des Nieder- und Mittelwalds, wird inPerioden, Zeitabschnitte von gleichen Abständen, wie die Altersklassen (in. s.Nr. 2. des §. 00.) eingetheilt, von welchen die erste die im nächsten Zeit-abschnitte eintretenden Erträge enthält u. s. f. In der Regel muß jedePeriode den so vielten Theil der Wirthschaftsflä ch e zur Haupt»»hung ent-halten, als die Umtriebszeit Perioden zählt und zu dem Ende eine Normal-ausgleichung der Altersklassen mit der Normalgröße der Periodenflächenvor Allem angestellt werden, um die zur Erreichung des Normalzustandes ge-eignete Flächeuausstattuiig der Perioden, in Vereinbarung mit den übrigenBestimmungsgrüudcn, zu bemessen.
2) Die Abtriebs- und Hiebs folge, die Ordnung der zeitlichen undräumlichen Reihenfolge, in welcher die zu einem und demselben Waldverbandegehörigen Distrikte oder Abtheilungen zur Hauptnutzung gelangen, ist vorzüg-lich nach folgenden Hauptpunkten zu bestimmen: ») Alter der Bestände, sodaß wo möglich die ältesten die Reihe zuerst und wo möglich in dem geeig-neten Alter der Haubarkeit trifft, b) Wüchsigkeit und Vollständigkeit desBestands, so daß die hierin mangelhaftesten zuerst die Reihe trifft, e) Lage inBeziehung auf Windgefährlichkeit, Absatz- und Abfuhrgelegeuhcit, 6) Rechts-verhältnisse, nämlich in Rücksicht aus Weidetrieb und Folge der Hegen,e) Normalstärke der Pcriodenfläche. Bei der Ausführung ist die den örtlichen(bleibenden) Verhältnissen entsprechende (absolute) von der „trausitorischen"Abtriebssolge zu unterscheiden.
3) Bildung der Periodenflächen oder Wirthschaftstheile,d. h. der Inbegriff von Flächen und Beständen, welche in einer und derselbenPeriode zum Abtriebe oder zur Hauptnutzung kommen sollen, nach den unter(1t und (2) angedeuteten Bestimmungsgründcu, so daß die Wirthschaftstheileaus Zerschneidung der nach l2) geordneten Reihe der Abtheilungen in verhält-nißmäßige Theile entstehen. — Im Nieder- und Mittelwalde tritt an die Stelleder Periodeneiuthcilung gewöhnlich die Einthciluug in Jahr es schlageoder wird diese (von Periode zu Periode innerhalb einer jeden) mit jenerverbunden, eine auch im Hochwalde bei fester Ordnung des Kahlschlagbetricbs(§. 32.), mögliche Einrichtung.
4) Die Ordnung der Durchforstungen und sonstigen Zwischen-nutzungen kommt vornämlich in Betracht hinsichtlich der Zeiten ihres Beginnsund ihrer Wiederholung und der Stärke, wie Folge ihrer Vornahme; aus dieSchlageinrichtung (nach Nr. 2. und 3.) im Allgemeinen hat sie nur Einfluß,wenn Betriebsumwaudlungen stattfinden oder eine bedeutende Menge ältererStämmen aus jungem Holze auszuhallen ist (außerordentliche Zwischennutzungen,Auszugshiebe.)
5) Gleichstellung der Wirthschaftstheile mit ihren Soll-größen oder zur periodischen Ausgleichung wird in der Regel beisorgfältiger Vollziehung von (3) mitbewirkt und, so viel bei dem Abschlüsseder Summen der Flächen und Erträge der Perioden noch nöthig erscheint, durchVor- oder Rückschieben entsprechender Theile von Flächen und Beständen nachden Regeln von (2) bewirkt.
6) Bedeutende Modifikationen erleidet die Anwendung der allge-meinen Regeln bei Einrichtung sehr unregelmäßiger Waldungen, ferner derPlcnterwaldungen, ferner bei ausnahmSweiser Zusammensetzung eines Wirth-