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Encyklopädie der Forstwissenschaft / von G.W. v. Wedekind
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Von der Betriebseinrichtiiiig und Ncgulinmg dcs Naturalcrirags. 79

schaftsganzcn aus verschiedenen Betriebsarten, bei Umwandlung von einer Be-triebsart in die andere u. s. f.

§. 73. Einrichtn ng der Kulturen (^. 16. Nr. 4., §. 19. bis 27.) und Nebeii-nutzungen W. 42. bis 49.).

1) Der Betricbsregulator hat in einem Knlturplane die Voraussetzungendarzulegen, von welchen er bei der Schlageinrichtung und Ertragsberechnungin Bezug auf Kultur, auf Wahl der Holzarten, Größe der Kulturflächen undRangordnung der Kulturen ausging. Bei dem allgemeinen Kulturplanekann namentlich das geeignete Eingreifen der Zeit, bis wann die Kultur statthat, zur Beförderung angemessenen Verhältnisses der Altersklassen, ferner dieHiebsfolge, die Möglichkeit einstweiliger vorthcilhafter Nebcnnutzung auf derBlöße, überhaupt die Ausdehnung der anzubauenden Flächen in allen ihrenWechselbeziehungen zu den vorhandenen Beständen umfassender beurtheiltwerden.

2) Die Betriebseinrichtung bietet einen Anlaß dar zur gründlicherenWürdigung und Ordnung der forstwirthschastlicheu Beziehungen der Neben-nutzungcn. Namentlich ist dieß der Fall mit der Streu-, Weide- und Nindcniiutzung,je nach ihrer örtlichen Bedeutung auch mit den übrigen. Es verlohnt sichdaher meistens, dem Plane der Holzfällungcn einen Plan der Neben-nutzungcn beizufügen.

<?. 74. Ertragsberechnung.

1) Schon bei Bildung der Wirthschaftsthcile hat sich ergeben, ob esnöthig sei, im Hochwalde die Ertragsberechnung auf alle Perioden zu erstreckenoder ob es genügt, den Ertrag der je bevorstehenden nächsten Periode zuberechnen. Die Einheit dieser Berechnung ist entweder der Kubikfuß oder einegewisse dem Masseninhalte des Schichtmaaßes des Brennholzes (Klafter, Stecken)durchschnittlich gleiche Anzahl Kubikfuß (summarische oder Masscn-Klafter oderStecken), auf welche die vorkommenden Sortimente nach ihrem Masseninhalte(m. s. Nr. 2. des §. 67.) rcducirt werden. Eine Unterscheidung der Sorti-mente bei der Ertragsbcrcchnung findet in der Regel nicht statt; Ausnahmenkönnen nach Umständen, z. B. durch erhebliche Wichtigkeit der Kenntniß desbesonderen Ertrags eines Sortiments, gerechtfertigt sein.

2) Entscheidend ist für die Ertragsbercchuung einer jeden Abtheilung(diese im Sinne von Nr. 2. des §. 69.) die Periode (oder im Niederwaldsder Jahrcsschlag), welcher die Abtheilung zugetheilt ist. Es bestimmt sichhiernach die Zeit, wann sie zur Hanptnutznng gelangt, welche Durchsorstungcndieser vorangehen und nachfolgen und für welche Perioden dieselben anzu-rechnen sind. Die Größe der Hauptnntznng wird bei bloßer Periodeneintheilung(Nr. 3. des §. 73.) für die Abtheilungen, deren gegenwärtiger Holzgchalt(nach Nr. 2. des §. 70.) aufgenommen wurde, durch Addition des Zuwachses(Nr. 3. des §. 70.) zu demselben bis zur Mitte der betreffenden Periode, fürdie anderen Abtheilungen nach entsprechenden und ihrer Beschaffenheit gemäßabgeänderten Normalansätzcn (Nr. 4. des §. 70.) ebenfalls bis zur Mitte derbetreffenden Periode berechnet. Bei fester und spezieller Einthciluug in Jah-rcsschläge kann der Zuwachs der unter die Kategorie Nr. 2. des H. 70.gehörigen Abtheilungen und eben so der Holzgchalt der anderen Abtheilungenfür jeden Jahres schlag bis zur Zeit des Hiebs zwar speziell berechnetwerden; indessen hat auch hier die periodische Ertragsberechnung für die Praxisim Großen meistens den Vorzug. Der Ertrag der Durchsorstungen wird