80 Die Forstwissenschaft.
entweder speziell für jede Abtheilung oder generell nach Altersklassen oder nachVerhältnißzahlen berechnet.
3) Bei der formellen Ordnung und Darstellung ist die forstörtlicheErtragsberechnung, worin auf den Grund der Schlagordnung (§. 72.) fürjede Abtheilung der Calcul, aus welchem die (von Periode zu Periode rc.)angesetzten Erträge hervorgingen, nachgewiesen ist, von der hieraus gefertigtenZusammenstellung des Wirthschastsganzeu auch Hauptwirthschaftsplan ge-nannt, zu unterscheiden. Behufs letzterer werden, wenn im Hochwalde dieErtragsberechnung sich auf alle Perioden erstreckt, die Beiträge, welche jedeAbtheilung zur Flächen- und Ertragssumme liefert, nach Perioden (aus ähnlicheWeise im Niedcrwalde nach Jahreöschlägen) zusammengestellt und summirt.
4) In Wirthschaftsganzen, worin der stufenweise Abtrieb (§. 33.) einge-führt ist, befindet sich meistens in der jüngsten Altersklasse noch Oberstand ausdem vorigen Umtriebe, beziehungsweise der vorigen Periode, welcher aus einerPeriode mit vorzüglicher Gleichhaltnng von Ab- und Zugang, in die andereübertragen und daher Liquidationsquantum genannt wird. Je nach dessenabweichenden Verhältnissen und Einfluß auf Ausstattung der Perioden verdientdasselbe eine besondere Erörterung und wird dem Etatsfond hinzu-, nach Um-ständen selbst abgerechnet.
5) Etatssvnd ist nach der Fachwerksmethode, deren Verfahrenim Vorhergehenden hauptsächlich dargestellt wurde, der Inbegriff der nach demHauptwirthschaftsplan in Aussicht gestellten Holzerträge. Durch Division derAnzahl Jahre der Periode in deren Fond erhält man deren Durchschnittser-trag, welcher zur Norm für Große und Ordnung des jährlichen Etats oder„Abgabesatzes" dient. Indem aber zugleich auf Einhaltung der Periodenfläche(m. s. oben Nr. 3. des §. 72.) gesehen wird, controlirt man auch im Hoch-wald den Materialctat durch den periodischen Flächcnctat. Im Niederwald«ist es Regel, rein nach der Fläche zu wirthschaften und bcmißt sich der jähr-liche Materialetat aus der von dem betreffenden Jahresschlag zu erwartendenHolzausbeute. Die Befolgung dieser Regel ist ein Ziel, nach welchem auchder Kahlschlagbetrieb des Hochwalds strebt.
6) Im Normalzustand (Nr. 6. des §. 71.) ist der jährliche Zuwachssämmtlicher Altersklassen dem nachhaltigen Ertrag der Hauptnutznng gleich undbesteht zwischen diesem und jenem ein constautes Verhältniß für jede Betriebs-und Holzart bei gegebener Umtriebszeit und Standortsgüte. Hundeshagenhat hierauf sein sogenanntes „rationelles" Abschätzungsverfahren gegründet,indem er jenes Verhältniß (ausschließlich der Durchforstungen) für d>en Hau-barkeitsertrag als „Nutzungsprocent" berechnete und den Fällungsetat für dieHauptnutzung eben so viel Procenten des wirklich vorhandenen Holzvorrathsgleichsetzte. Eine ähnliche Ansicht hatte z. B. schon die OestreichischeKameraltaxationsmethode, jedoch minder ausgebildet und namentlich darinverschieden, daß sie den Unterschied zwischen dem normalen und wirklichenVerrathe durch die Umtriebszeit theilte und diesen Quotienten, je nachdem jenerUnterschied in einem Mehr- oder Minderbctrag des wirklichen Vorraths besteht,dem Gesamnitnormalzuwachse zu- oder abrechnete, um den wirklich zulässigenFällungsetat zu finden. — Karl (Obersorstmeister zu Sigmaringen) setzte andie Stelle von Umtrieb „die Ausgleichungszeit", von Nvrmalzuwachs den wirk-lichen, zog von dem anfänglichen wirklichen Haubarkeitszuwachse, um denEtat für ein gewisses Jahr der Ausgleichnngszeit zu bestimmen, nicht allein denQuotienten der Ausgleichungszeit in den Minderbctrag des wirklichen Vorraths,sondern auch noch den mit der Zahl Jahre seit Beginn der Ausgleichungszeit