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Die Staatsforstwirthschaftslehre : ein Handbuch für Staats- und Forstwirthe / von Karl Heinrich Edmund von Berg
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11
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Marken gehörig, wahrscheinlich alles das, was sich im Innerndes Waldes befand. Die Markverhältnisse haben sich am meistenim westlichen und südwestlichen Deutschland ausgebildet undlegten dort den Grund zu vielen spätern Gemeindewaldungen.Sie bestehen in manchen Gegenden noch jetzt, wie z. B. inWestphalen, in Osnabrück. Die Waldungen sind freilich ge-schwunden und an deren Stelle meist die Haiden — Gemein-heiten — getreten.

2) Bannforsten, waren von den fränkischen Rönigenzuerst und zwar meist der Jagd wegen angelegt worden, indemes bei Strafe des Künigsbannes Jedem untersagt wurde, indiesen Forsten ohne des Besitzers Erlaubniß zu jagen. DieVerhältnisse der Holznutzung waren auf sehr verschiedene Weisein denselben geregelt.

3) Ueber die Entwickelung der Eigenthumsverhältnisse inden Wäldern ist nachzulesen: Ch. L. Stiegelitz, vr. für. Ge-schichtliche Darstellung der Eigenthumsverhältnisse an Wald undJagd in Deutschland von den ältesten Zeiten bis zur Ausbil-dung der Landeshoheit. Leipzig 1832.

4) Manche Schriftsteller erklären schon ältere Bestimmun-gen, wie z. B. das Urbarium vom Stifte Mauermünster vomJahre 1144, das Büdinger Försterbuch vom Jahre 1425 oderdas Weißthum vom Dreieichner Wildbann vom Jahre >338u. a. m. für Forstordnungen, allein es ist das nicht richtig.Sie waren nichts Anderes, als Vorschriften, die für den be-treffenden Wald gegeben worden waren, welche aber nicht imganzen Reiche, selbst nicht einmal in den einzelnen Länderngalten. Als Forstordnungen können nur solche gesetzliche Be-stimmungen angesehen werden, welche kraft der den Fürstenzustehenden Landeshoheit von diesen für ihr ganzes Land er-lassen wurden, und welchen also ebensowol Korporationen alsPrivatpersonen Folge leisten mußten. Solche Forstordnungenkonnten aber, der Natur der Sache nach, nicht eher erlassenwerden, als bis die Fürsten die Landeshoheit erworben hattenund als ein Ausfluß dieser sich die Forsthoheit bildete. Die