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schreiten der Civilisation sich manche Beziehungen des gro-ßem gesellschaftlichen Verbandes, des engeren Zusammen-lebens herausstellten. Nun erst entstand der Staat.
Staat bezeichnet eine Anzahl beisammenlebender Men-schen, welche sich als Gesellschaft vereinigt hat, über dieBestimmung des Umfanges der Rechte, welche jedes ein-zelne Glied, in strenger Beziehung auf diesen gesellschaft-lichen Zustand ausüben kann und darf, und der Pflichten,welche dasselbe, ebenfalls in dieser Beziehung, erfüllenmuß ').
Die Grundlagen des Staates finden sich in der Naturder Menschen, wodurch sie angewiesen sind, auf Bildungvon Familien und Gemeinden und auf das Leben in einemgrößeren bürgerlichen Zusammenhange. Nur der einsamlebende Mensch bedarf nichts von einer staatlichen Einrich-tung, er kann aber auch die Zwecke des menschlichen Daseinsnicht erfüllen, er kann nicht als sittliches Wesen bestehen.
Die Genossen des Staatsverbandes sind die Staats-bürger, ihre Gesammtheit ist das Volk, als eine politischunabhängige Gesellschaft, welche einen bestimmten Landstrichbewohnt und in Staatsverhältnissen lebt. Die Bestandtheileeines jeden Volkes sind: Herrscher, Oberhaupt oderStaatsregierung und Unterthanen oder Privat-personen. Mag auch die Form, unter welcher die Ver-einigung zu einem Staatsverbande stattfindet, noch soverschieden sein, Regierung und Regierte, Gehorchende undBefehlende muß es immer geben, denn ohne das Aufgebeneines gewissen Maßes von persönlicher und bürgerlicherFreiheit, ist das Leben in einem Staatsverbande nichtmöglich.